Branchenmeldungen 30.07.2024

Hohe Barrieren von DiGAs per E-Rezept bedeuten Rückschritt zum Papierprozess

Hohe Barrieren von DiGAs per E-Rezept bedeuten Rückschritt zum Papierprozess

Foto: top images – stock.adobe.com

Die gematik GmbH hat vor kurzem ein technisches Konzept für die Verordnung von DiGAs per E-Rezept vorgelegt. Demnach könnten gesetzlich Versicherte ihre DiGA-Verordnungen ab Januar 2025 nur noch mit der E-Rezept-App und der Gesundheits-ID einlösen.1,2 Allerdings wurden in Deutschland bislang nur rund 1 % der eingereichten E-Rezepte über die E-Rezept-App und ungefähr 15 % mit dem Papierausdruck eingelöst.2,3 Das bedeutet, dass rund 85 % der gesetzlich Versicherten ab dem kommenden Jahr faktisch von der DiGA-Versorgung ausgeschlossen wären.

Vor diesem Hintergrund fordert der SVDGV ein durchdachtes automatisiertes Verfahren für die DiGA-Verordnung per E-Rezept, um den Zugang zur Versorgung mit DiGAs im Sinne der Patient:innen sicherzustellen und zu verbessern. In seiner Stellungnahme stellt der SVDGV sein Zielbild eines zukunftsfähigen, patientenzentrierten und barrierefreien Verordnungsprozesses für DiGAs vor. Zudem beschreibt er darin eine technische Alternative zur E-Rezept-App, die kurzfristig ein patientenfreundliches und schnelles Einlösen der DiGA-Verordnung per E-Rezept ermöglicht. Diese baut auf der CardLink-Technologie auf, die bereits bei Arzneimittelverordnungen erfolgreich etabliert wurde. Die Übergangslösung ist niederschwellig, sicher und datenschutzkonform.

„Mit dem vorliegenden Konzept bräuchten gesetzlich Versicherte viel Zeit und Geduld, um ihre DiGA-Verordnung einzulösen“, erklärt Henrik Emmert, Vorstand im SVDGV, „Sie müssten zunächst die E-Rezept-App installieren, um dann über eine mehrstufige Freischaltung per Gesundheits-ID und PostIdent-Verfahren ihre DiGA zu aktivieren. Bei der Entwicklung unserer nutzerfreundlichen Übergangslösung haben wir das bereits erfolgreich etablierte E-Rezept-Einlöseverfahren für Arzneimittel sorgfältig analysiert und auf den DiGA-Bereich adaptiert. Die Versicherten benötigen damit nur noch ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihr Smartphone, um eine DiGA-Verordnung einzulösen. Damit könnte die breite Versorgung mit DiGAs auch ab 2025 sichergestellt werden.“

Mit seiner kurzfristig realisierbaren Übergangslösung setzt sich der SVDGV für einen praktikablen Zugang zur DiGA-Versorgung ein – im Sinne der Patient:innen sowie ihrer behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Bei vielen Patient:innen ist es wichtig, dass sie rasch ihre DiGA-Therapie beginnen können, um beispielsweise das Fortschreiten einer Erkrankung zu verhindern. Komplizierte Einlöseverfahren für DiGA-Verordnungen könnten dazu führen, dass Patient:innen keinen Zugang zur DiGA-Therapie finden. Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bedeuten aufwändige E-Rezept-Prozesse eine Mehrbelastung durch Nachfragen ihrer Patient:innen und zusätzliche administrative Aufgaben.

„Uns ist wichtig, dass alle gesetzlich Versicherten ab dem 01.01.2025 weiter Zugang zu einer modernen Versorgung mit DiGAs haben“, stellt Henrik Emmert klar, „Unser CardLink-basiertes Konzept stellt eine kurzfristig umsetzbare, nutzerfreundlichere Übergangslösung zur geplanten E-Rezept-App-Lösung dar. Es braucht einen vollständig barrierefreien Verordnungsprozess für DiGAs, der die Versorgungssituation für die Patient:innen sowie ihre behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen grundlegend verbessern würde. Daher setzen wir vom SVDGV uns für einen neuen Dialog zwischen allen Versorgungsbeteiligten ein, um gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung für die DiGA-Verordnung per E-Rezept zu gestalten, die einen besseren Zugang zur DiGA-Versorgung ermöglicht.“

Hier geht es zu Stellungnahme.

Quelle: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)

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