Branchenmeldungen 27.05.2026

TI-Kartentausch in Zahnarztpraxen: Frist endet am 30. Juni 2026



Für viele Zahnarztpraxen wird es jetzt konkret: Heilberufsausweise und SMC-B-Karten mit RSA-Zertifikaten müssen bis Ende Juni gegen ECC-fähige Karten getauscht werden. Wer die Frist verpasst, riskiert Probleme beim Zugang zur Telematikinfrastruktur.

TI-Kartentausch in Zahnarztpraxen: Frist endet am 30. Juni 2026

Foto: gematik GmbH

Die Frist für den Austausch bestimmter TI-Karten rückt näher. Darauf weist die gematik GmbH aktuell noch einmal hin. Betroffen sind Zahnarztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen, die weiterhin sogenannte „RSA-only“-Karten im Einsatz haben. Dazu zählen insbesondere Heilberufsausweise (HBA), Institutionskarten (SMC-B) sowie Gerätekarten für eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT).

Hintergrund ist die bereits laufende Umstellung der TI-Verschlüsselung von RSA auf ECC. Nachdem Konnektoren, Primärsysteme und KIM-Clientmodule bereits Anfang des Jahres umgestellt wurden, folgt nun der verpflichtende Austausch der entsprechenden Karten.

Besonders wichtig für Praxen: HBA- und SMC-B-Karten mit ausschließlich RSA-Zertifikaten müssen spätestens bis zum 30. Juni 2026 ersetzt werden. Die Frist war Ende 2025 noch einmal verlängert worden. Nun drängt die Zeit. Wer den Kartentausch bislang noch nicht angestoßen hat, sollte dies zeitnah tun. Etwas länger nutzbar bleiben RSA-basierte Gerätekarten für eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT). Diese können noch bis zum 31. Dezember 2026 verwendet werden. Nach Angaben der gematik werden betroffene Einrichtungen in der Regel direkt von ihrem Kartenanbieter kontaktiert. Auch Dienstleister vor Ort können beim Austausch unterstützen. Entscheidend ist jedoch, dass Praxen ihre eingesetzten Karten jetzt prüfen und offene Wechselprozesse nicht weiter aufschieben.

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