Branchenmeldungen 28.05.2015
Viel Rauch um Nichts? Qualmende Zahnarztpraxis verklagt
share
Tief durchatmen heißt es derzeit am Landgericht in Bonn. Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist der Streitfaktor Raucherei. Nicht nur in zwischenmenschlichen Beziehungen sorgt dieses heiße Thema oft für Diskussionen, auch vor Gericht wurde der blaue Dunst dieser Tage thematisiert.
In dem konkreten Fall, der nun vor dem Bonner Landgericht ausgefochten wird, klagt ein Ehepaar gegen eine im Erdgeschoss ansässige Zahnarztpraxis mit 30 Mitarbeitern, welche die im zweiten Stock liegende Wohnung förmlich zuräuchert. Die Hausbewohner, die sich durch die permanente und enorme Geruchsbelästigung gestört fühlen, reichten eine Unterlassungsklage ein, verloren allerdings in erster Instanz und gingen in Berufung. Das Ehepaar kann weder das Lüften in der Wohnung vollziehen, noch den schönen Ausblick genießen, da ihnen ständig Nikotin um die Nase wedele, berichtet die Rhein-Sieg Rundschau.
Der Praxisinhaber winkt bei den erhobenen Anschuldigungen jedoch ab und bestreitet die Vorwürfe vehement. Laut ihm gebe es nur einen Raucher in der Zahnarztpraxis. Einigung sah der Richter darin, bestimmte Rauchzeiten bzw. Raucherinseln zu schaffen. Dies wurde seitens des Inhabers jedoch abgelehnt, da er ein Urteil seinem Team gegenüber besser argumentieren könne. Ob der angeblich alleinige Raucher für die Chemiepark-ähnlichen Zustände verantwortlich ist, und wie gütlich Abhilfe geschaffen werden kann, muss das Gericht in den nächsten Wochen klären. Um sich einen eigenen Eindruck von der „Raucherpraxis“ zu verschaffen, begehen die Richter die beschuldigte Praxis nun selbst.