Branchenmeldungen 16.09.2025

Welttag der Patientensicherheit: Unbesorgt in die Zahnarztpraxis

KZV BERLIN – Wer eine Berliner Zahnarztpraxis aufsuchen möchte, muss sich keine Sorgen machen. Das gilt für die Qualität der Behandlung wie für vor- und nachbereitende Maßnahmen und für alle weiteren, mit einem Zahnarztbesuch verbundenen Prozesse.

Welttag der Patientensicherheit: Unbesorgt in die Zahnarztpraxis

Foto: Lumeez23/peopleimages.com – stock.adobe.com

 „Die Vertragszahnärzteschaft tut alles, um für Patienten – egal ob Groß oder Klein – den Praxisbesuch so einfach, angenehm und sicher wie möglich zu gestalten“, sagt Dr. Jana Lo Scalzo, Zahnärztin in Berlin-Kreuzberg und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2025. Er steht dieses Mal unter dem Motto „Patientensicherheit von Kind an – eine Investition fürs Leben“.

Für Kinder steht aus zahnmedizinscher Sicht die Prävention im Vordergrund: Mit Früherkennungsmaßnahmen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren beugen Zahnärzte der frühkindlichen Karies vor, die zu den häufigsten chronischen Gesundheitsproblemen bei kleinen Kindern zählt. „Und das ist die Basis für eine gute, lebenslange Mundgesundheit“, stellt Lo Scalzo fest.

Bei der Therapie ist die Qualität entscheidend. Die Behandlungen erfolgen nach dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Kunst. Die notwendigen Fortbildungen weisen Vertragszahnärzte alle fünf Jahre gegenüber der KZV nach. Auch ein praxisinternes Qualitätsmanagement trägt dazu bei. Den Nachweis dazu fordert die KZV Berlin alle zwei Jahre stichprobenhaft ein. Eine andere – sogar jährliche – Prüfung betrifft die Behandlung der Zähne mit Nerv-Überkappungen. Hier werden stichprobenartig nur Fälle mit einer Folgebehandlung ausgewählt, zum Beispiel mit einer Wurzelkanalbehandlung am selben Zahn. In Berlin waren 2023 etwa 80 Prozent der geprüften Fälle ohne jede Auffälligkeit.

Teil der Qualitätssicherung ist zudem ein Gutachterverfahren. Damit können entweder Krankenkassen vor einer Behandlung den Heil- und Kostenplan (Planungsgutachten) oder Patienten nach einer Behandlung mögliche Fehler in den ausgeführten Leistungen (Mängelgutachten) von einem Gutachter überprüfen lassen. Bei größeren Konflikten zwischen Patient und Zahnarzt können Schlichtungsstellen vermitteln. Von den fast 196.000 Neuanfertigungen beim Zahnersatz 2024 im Bereich der KZV Berlin zum Beispiel wurden nur 0,4 Prozent im Rahmen eines Mängelgutachtens als nicht frei von Fehlern bewertet.

Auch im Umfeld einer Therapie wird Sicherheit großgeschrieben

Patientensicherheit beginnt schon im Umfeld einer medizinischen Maßnahme. Dazu gehören die Information und Aufklärung von Patienten – im Falle von Kindern der Eltern – über alle wesentlichen Umstände, ihre Einwilligung zum Eingriff und die Dokumentation durch die Behandler. Auch die Abklärung von Allergien, vor allem gegen lokale Betäubungsmittel oder die Gummihandschuhe der Helferin, und die Einhaltung von Hygienestandards in der Praxis sind Teil davon.

Ein anderer Aspekt betrifft den Schutz und die Sicherheit von Patientendaten. So haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor kurzem ihre IT-Sicherheitsrichtlinie aktualisiert. Lo Scalzo, bei der KZV Berlin im Vorstand auch für Telematik zuständig, sagt: „Da geht es vor allem darum, dass Mitarbeiter für den sicheren Umgang mit Patientendaten sensibilisiert werden.“ Bei der Telematikinfrastruktur gelten spezielle Anforderungen an den Datenschutz für die Komponenten, zum Beispiel die Kartenterminals, und die sichere Aufbewahrung von Administrationsdaten, insbesondere von Passwörtern.

Gut gerüstet für spezielle Situationen

Besondere Patienten, wie Angstpatienten, Patienten mit Einschränkungen oder gerade auch Kinder lassen sich unter Umständen nur unter Vollnarkose behandeln. Davor prüfen Zahnärzte alle möglichen Alternativen. Für die Vollnarkose gelten dann enge Vorgaben. Den Eingriff als solchen verantwortet der Zahnarzt. Für Setting, Durchführung und Überwachung der Vitalfunktionen während und nach der Anästhesie ist ein Anästhesist zuständig.

Selbst an Notfallsituationen während eines Zahnarztbesuches ist gedacht: Die KZV Berlin veranstaltet dazu spezielle Schulungen. Dort lernt das gesamte Praxisteam, welchen Erstmaßnahmen bei einer Störung von Vitalfunktionen die richtigen sind. „Damit tragen wir nicht nur den typischen Gegebenheiten in einer Zahnarztpraxis Rechnung, sondern ziehen auch allgemeine Lebensrisiken in Betracht und bieten so ein umfassendes Konzept zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten“, so Lo Scalzo.

Und wenn trotzdem mal nicht alles wie gewünscht läuft? Über das Risiko-Management-System CIRS dent (Critical Incident Reporting System), ursprünglich aus der Luftfahrt, melden Zahnärzte seit 2016 online unerwünschte Ereignisse im Praxisalltag. Ein Gremium der KZBV und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gibt Hinweise, wie sich so etwas vermeiden lässt ist und stellt diese Informationen den übrigen Nutzern zur Verfügung. Alle lernen aus den Fehlern einzelner – das ist das zugrundeliegende Prinzip.

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