Branchenmeldungen 21.03.2022
Rückgang bei zahnärztlichen Behandlungsfehlern
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat bei ihren Versicherten einen leichten Rückgang bei den Behandlungsfehlern verzeichnet. 5.981 Versicherte haben sich 2021 an die Kasse gewendet, weil sie bei sich eine ärztliche Fehlbehandlung vermuteten, teilte die TK mit. Das sind rund 40 Versicherte weniger als im Vorjahr (2020: 6.017). „Verglichen mit dem Vorpandemiejahr 2019 liegt der Rückgang bei knapp fünf Prozent“, so der Medizinrechtsexperte der TK Christian Soltau. Die meisten Beschwerden gab es über Behandlungen bei Chirurgen (30 Prozent der Verdachtsfälle). Danach folgten Zahnärzte (17 Prozent), Allgemeinmediziner (10 Prozent) und Geburtshilfe sowie Gynäkologie (10 Prozent). 7 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle bezogen sich auf Pflegefehler, 5 Prozent auf Behandlungen bei Orthopäden.
Etwa jeder dritte Verdacht bestätigt sich
Christian Soltau von der TK: „In etwa jedem dritten Fall bestätigt sich im Verlauf der Überprüfung der Verdacht.“ Er geht zudem von einer hohen Dunkelziffer aus. Betroffene Versicherte sollten sich nicht scheuen, ihre Krankenkasse anzusprechen, um Vorwürfe im Zusammenhang mit vermuteten Behandlungsfehlern zu klären. Die TK unterstützt ihre Versicherten mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40), einem Online-Lotsen und einer Beratungsbroschüre. Die Kasse könne zudem beispielsweise beim Medizinischen Dienst (MD) für Betroffene kostenfreie Gutachten in Auftrag geben, die der Versicherte später für seine juristische Auseinandersetzung nutzen kann, so Soltau weiter.
Quelle: Techniker Krankenkasse