Branchenmeldungen 06.01.2020
Werbeverbot: Wiener Zahnärztin auf 68.000 Euro verklagt
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Wo hören objektive Informationen zum Leistungsspektrum der eigenen Praxis auf, und wo fängt Werbung an? Das ist die Frage, die derzeit eine Wiener Zahnärztin beschäftigen dürfte, denn sie wurde wegen Verstoßes gegen die Werberichtlinien von der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) verklagt.
Für alle in Österreich ansässigen Zahnärzte gelten die Werberichtlinien gemäß § 35 Abs. 5 des Zahnärztegesetzes. Die über der Kammer für jeden zur Verfügung gestellten Richtlinien zeigen: Der Zahnärzteschaft bleibt aus Marketingsicht kein besonders großer Spielraum.
Im Fall der Zahnärztin aus Wien wurde dieser Spielraum wohl überschritten – diese Ansicht vertritt zumindest die ÖZÄK. Sie soll auf ihrer Praxiswebsite massiv gegen die Werberichtlinien verstoßen haben, was die Kammer dazu veranlasste, zwei Unterlassungsklagen zu beantragen. Dabei geht es um nicht gerade wenig Geld: Insgesamt soll die Zahnärztin 68.000 Euro zahlen, wie krone.at berichtete.
Für die Zahnärztin völlig unverständlich, da sie lediglich ihr Leistungsspektrum auf ihrer Website präsentieren wollte. Allerdings nennt sie dabei auch Produktnamen eines Alignerherstellers, was vermutlich als Verstoß interpretiert wurde.
Bis zum Gerichtsurteil gilt die Unschuldsvermutung.
Foto: 9dreamstudio – stock.adobe.com