Branchenmeldungen 06.12.2011

Wie erfolgt zukünftig die Einreichung von Laborleistungen?

Wie erfolgt zukünftig die Einreichung von Laborleistungen?

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Im Rahmen der Umstellung aller vertragszahnärztlichen Leistungsbereiche auf die papierlose Abrechnung ist neben dem Einsatz neuer Abrechnungsmodule (für KBR und PAR) bzw. aktualisierter Module (für KFO und ZE) auch das Verfahren zur papierlosen Abrechnung prothetischer Leistungen neu aufgestellt. Die papierlose ZE-Abrechnung ist insofern komplettiert, als nunmehr auch Eigen- und Fremdlaborleistungen elektronisch übermittelt werden. Grundlage für den DTA zwischen Praxis und Labor ist ein Datensatz im XML-Format. Eine einheitliche Auftragsnummer gewährleistet Anonymität und Zuordenbarkeit der Daten.

Die Leistungen der gewerblichen Labore fließen ab 2012 in die Abrechnungsdatei ein, die an die KZV übermittelt wird. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Daten der Fremdlaborrechnungen elektronisch zwischen dem Labor und der Zahnarztpraxis ausgetauscht werden.

Die KZBV und der VDZI haben für die elektronische Übermittlung abrechnungsrelevanter zahntechnischer Daten zwischen Labor und Zahnarzt einen einheitlichen Datensatz im XML-Format abgestimmt, mit dem die Material- und Labordaten ab 2012 zusätzlich zur Papier-Rechnung elektronisch aus den Laboren an die Praxen übermittelt werden können. Anhand einer eindeutigen Laborauftragsnummer, die durch die Praxissoftware erzeugt und dann mit dem Auftrag ans Labor übermittelt wird, kann die Laborrechnung in die Praxissoftware eingelesen und automatisch dem entsprechenden Patienten zugeordnet werden.

Die eindeutige Auftragsnummer soll sicherstellen, dass die elektronische Laborrechnung dem richtigen Behandlungsfall zugeordnet werden kann. Aus diesem Grund muss die eindeutige Auftragsnummer bereits bei der Beauftragung des Labors angegeben werden. Sie wird zu diesem Zweck von der Praxisverwaltungssoftware mit Bezug zum Behandlungsfall erzeugt.

Um die elektronische Laborrechnung in der Praxis zu verarbeiten bzw. der papierlosen ZE-Abrechnung zu integrieren, werden alle Praxisverwaltungssysteme Programmfunktionen anbieten, mit denen die Datenlieferungen aus den Laboren eingelesen werden können. Eine korrekte Zuordnung zum Behandlungsfall wird über die eindeutige Auftragsnummer sichergestellt.

Einen geeigneten Weg für die Übertragung der elektronischen Rechnungsdaten sollten Sie mit ihrem Labor vereinbaren. Nach erster Einschätzung wird von den meisten Laboren die Übertragung per E-Mail oder auf einem USB-Stick angeboten. Bei der Übertragung per E-Mail sind die Praxen/ Labore verpflichtet, entsprechende Datenschutzbestimmungen einzuhalten und dafür die Daten/ die Datei zu verschlüsseln. Dies ist u. a. einfach und kostengünstig durch die Anwendung sogenannter ZIP-Programme möglich. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise und Empfehlungen im „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV“ der BZÄK und der KZBV.

Es bleibt allerdings zu beachten, dass die gedruckte Rechnung die relevante Originalrechnung für den Zahnarzt und den Patienten bleibt. Die vom Labor übermittelten Rechnungsdaten entsprechen nicht einer „elektronischen Rechnung“ im juristischen Sinn, ---die als vollwertiger Ersatz dienen könnte.

Viele weitere Antworten auf Ihre Fragen zur Umstellung auf die papierlose Abrechnung finden Sie auf der Internetseite der KZV Sachsen-Anhalt.

Quelle: KZV Sachsen-Anhalt

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