Branchenmeldungen 11.06.2014
Zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen auf gutem Weg
Seit April können Zahnärzte Kooperationsverträge mit Pflegeheimen
schließen, um pflegebedürftige Patienten besser vor Ort zu betreuen.
Grundlage hierfür bildet eine neue Rahmenvereinbarung, die zwischen
Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der
gesetzlichen Krankenkassen unter Mitwirkung der Pflegeverbände
geschlossen wurde. Sie definiert wichtige Mindestanforderungen für die
Kooperationsverträge, etwa routinemäßige Eingangs- und
Kontrolluntersuchungen bei Heimbewohnern sowie die Anleitung der
Patienten und des Pflegepersonals zur Mund- und Zahnersatzpflege.
„Damit
ist viel Positives erreicht“, erklärt Sanitätsrat Dr. Helmut Stein,
Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV)
Rheinland-Pfalz im Internetfernsehen dentTV – Magazin. „Die neuen Maßnahmen werden bei den Patienten, die sich nicht mehr oder
nur in geringem Maße selbst helfen können, zu einer besseren Zahn- und
Allgemeingesundheit und somit zu mehr Lebensqualität führen.“
Gleichwohl
sieht die KZV Rheinland-Pfalz nicht alle Versorgungsdefizite aus dem
Weg geräumt. Insbesondere bestehe beim Einleiten einer Therapie weiter
Handlungsbedarf, denn nicht alle Zahnerkrankungen können am
Patientenbett behandelt werden. „Zahnärzte sollten die Möglichkeit
haben, Krankentransporte in die Zahnarztpraxis oder zu einem
Spezialisten durchführen zu lassen“, fordert deshalb der
stellvertretende KZV-Vorsitzende Dr. Michael Reinhard in dentTV – Magazin.
Auch sollten die Pflegeeinrichtungen die Infrastruktur und
Räumlichkeiten für eine adäquate zahnärztliche Behandlung bereitstellen.
Nachhaltig verbessern lasse sich die Mundgesundheit der
Pflegebedürftigen zudem nur, wenn Pflegekräften genügend Zeit für die
Mundhygiene und Zahnersatzpflege der Patienten eingeräumt werde.
Quelle: KZV Rheinland-Pfalz