Branchenmeldungen 27.10.2025

Rabatt oder schlechte Google-Bewertung: Patient droht Zahnarztpraxis



In der Schweiz wurde jetzt über einen Fall berichtet, in der eine Praxis mit negativen Onlinebewertungen unter Druck gesetzt wurde. Medienberichte zeigen, wie digitale Plattformen zunehmend zum Instrument für Erpressungsversuche werden.

Rabatt oder schlechte Google-Bewertung: Patient droht Zahnarztpraxis

Foto: Cosmic joy Generiert mit KI – stock.adobe.com

Wie 20 Minuten und der Blick berichten, drohen Kunden immer häufiger mit schlechten Bewertungen, wenn sie keinen Rabatt erhalten, mitunter in Form direkter Ansagen wie "Geben Sie mir Rabatt, oder es gibt eine Ein-Stern-Bewertung". Für Zahnarztpraxen ist das ein Dilemma. Denn wer sich weigert, riskiert, dass der eigene Name und die Praxis öffentlich in schlechtem Licht erscheinen. Wer jedoch nachgibt, öffnet der Erpressung Tür und Tor.

Ein betroffener Zahnarzt erklärte gegenüber 20 Minuten, solche Fälle hätten in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Druck über Google-Rezensionen oder Bewertungsportale sei real und oft mit spürbaren Folgen für das Vertrauen neuer Patienten verbunden. Auch andere Dienstleistungsbranchen seien von solchen Erpressunsgversuchen betroffen. Doch in vielen Fällen bleibt der Spielraum Betroffenen begrenzt. Eine Ein-Stern-Bewertung ohne Begründung gilt rechtlich häufig noch als zulässige Meinungsäusserung. Nur wenn nachweisbar ist, dass sie in Verbindung mit einer Forderung oder Drohung steht, könnte sie als missbräuchlich eingestuft werden. Am Ende bleibt die Frage, wie glaubwürdig Bewertungen heute noch sind, wenn sie immer öfter nicht der Qualität, sondern der eigenen Absicht dienen.

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