Branchenmeldungen 29.09.2014
Zahnarzt-Prozess um Schnäppchenpreise: Gericht weist Klage ab
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Verdient ein Behandler pro Stunde in seiner Praxis weniger als sein zahnärztliches Personal, macht er laut Auffassung des Gerichtes keinen Gewinn. Mit dieser Conclusio wies jetzt das Landgericht München I die Klage gegen den durch die Medien bekannt gewordenen „Schnäppchen-Zahnarzt“ ab.
Robert Hansen kann aufatmen. Die rechtlichen Streitigkeiten wegen seiner angebotenen Schnäppchenpreise im Jahr 2011, für die er seitens des Zahnärztlichen Bezirksverbandes München (ZBV) zur Rechenschaft gezogen werden sollte, haben am Donnerstag ein Ende gefunden. Der ZBV stoppte damals die Rabattaktion per Gerichtsentscheid und wollte dem Zahnarzt die Gewinne abknöpfen. „Schnäppchenpreise seien berufswidrig, ruinöser Preiswettbewerb und unzulässig“ lautete damals die Begründung für die Klage. Nach Auffassung der Richter habe Hansen zwar „unlautere geschäftliche Handlung“ begangen. Da nach Abzug der Provision für die Rabattfirma von 39 Euro jedoch nur 19,50 Euro übrig blieben, sah das Gericht den Vorwurf, damit auch „Gewinn zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern“ erzielt zu haben, als nicht bestätigt und wies die Klage ab, berichtet die SZ.