Branchenmeldungen 30.12.2016
Zahnarztangst: Auf der Suche nach Alternativen
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Zahnarztangst ist spezifisch und unspezifisch zugleich, denn sie betrifft Patienten mit unterschiedlichem individuellem Hintergrund sowie differenzierter zahnmedizinischer Historie und richtet sich auf verschiedene Aspekte der zahnmedizinischen Behandlung. Viele Patientenängste betreffen jedoch den Dentalbohrer oder die oft im Zusammenhang mit diesem eingesetzte Betäubungsspritze. Im Artikel zeigt der Autor eine Alternative in Form des schmerzarm und minimalinvasiv arbeitenden Ultrakurzpulslasers.
In einer vor Kurzem im British Dental Journal veröffentlichten Studie gaben 77 Prozent der befragten Patienten an, sehr ängstlich zu sein, wenn ihnen eine Behandlung per „dental drill“ bevorstünde.1,2 Obwohl der bereits 1875 vom amerikanischen Zahnarzt George F. Green patentierte elektrische Dentalbohrer (US-Patent No. 171121 A) bis heute als Mittel der Wahl für Kariestherapie und Zahnpräparation gilt, sind die meisten Patientenängste mit ihm verknüpft, da er prinzipiell bedingt Schmerzen sowie Gewebeschäden verursacht,3 weshalb die Betäubungsspritze in der Mehrzahl der Fälle unumgänglich ist.
So zitieren die Autoren Pantas und Jöhren in ihrer prospektiven klinischen Untersuchung zur Zahnbehandlungsangst mehrere Analysen, die zu dem Schluss kommen, dass 75 Prozent der Erwachsenenbevölkerung mit einer mittleren bis starken Zahnarztangst zu kämpfen haben, die bei 5 bis 12 Prozent der Zahnarztpatienten so stark ausgeprägt ist, dass sie deshalb die Behandlung ganz vermeiden.4 Darüber hinaus ginge, so Pantas und Jöhren weiter, aus einigen Studien hervor, dass etwa 95 Prozent aller Zahnarztpraxen ihren Patienten keinerlei Techniken zur Angstvermeidung anbieten.
Eine Angst eliminierende Alternative zum Dentalbohrer (Turbine, Schnellläufer) sowie zu allen bis dato am Markt verfügbaren Dentallasern stellt erstmals der Ultrakurzpulslaser dar. Die Verwendung von Pulsdauern unter 10 Pikosekunden und Pulsenergien unter 50 μJ haben zur Folge, dass sich Wärme- sowie Schockwellen nicht mehr in Richtung Zahnpulpa ausbreiten mit dem Resultat einer schmerzfreien Zahnbehandlung ohne Gewebeschäden. Damit existiert nach 141-jähriger technischer Weiterentwicklung eine zahnmedizinische Therapie per Ultrakurzpulslaser, die endlich dem hippokratischen Grundsatz des „primum non nocere“ (d. h. zuerst einmal nicht schaden) gerecht zu werden vermag.
Die vollständige Literaturliste gibt es hier.