Branchenmeldungen 09.08.2016

Zusatzversicherung für Kieferorthopädie – darauf kommt es an

Zusatzversicherung für Kieferorthopädie – darauf kommt es an

Foto: Björn Wylezich – fotolia.com

Fast jedes zweite Kind benötigt heutzutage eine Zahnspange – und das kann teuer werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei einer stark ausgeprägten Zahnfehlstellung – und auch dann können für die Eltern Mehrkosten entstehen, denn die GKV übernimmt nur eine einfache Grundversorgung. „Daher lohnt sich eine private Zusatzversicherung auch für Kinder“, so Maximilian Waizmann, Geschäftsführer des Verbraucherportals www.zahnzusatzversicherung-experten.com.

Worauf es bei Kinderzahnpolicen ankommt, lesen sie nachfolgend. 

Was kostet eine Kieferorthopädische Behandlung?

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten – es kommt immer auf den Einzelfall an. Zum einen kommt es darauf an, ob sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Das wiederum hängt davon ab, wie stark die Zahnfehlstellung ausgeprägt ist – anhand 5 verschiedener Schweregrade muss der Kieferorthopäde die Zahnfehlstellung klassifizieren. Dieses System nennt sich KIG, das ist die Abkürzung für „kieferorthopädische Indikationsgruppen“. KIG-Stufe 1 bezeichnet eine sehr leichte Zahnfehlstellung, beispielsweise einen ganz leichten Überbiss oder einen leichten Platzmangel. In die höchste Stufe KIG 5 hingegen fallen schwerwiegende Zahnfehlstellungen, beispielsweise ein extremer Überbiss oder auch Anomalien wie z.B. eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte.

KIG 3-5 – trotz Kassenleistung entstehen häufig Mehrkosten

Die gesetzliche Krankenkasse leistet überhaupt erst ab einer mittelschweren Zahn- oder Kieferfehlstellung vom Grad KIG 3 oder höher (KIG 3-5). In diesem Fall stuft auch die gesetzliche Krankenversicherung eine Behandlung als medizinisch notwendig ein und leistet für eine kieferorthopädische Behandlung – allerdings werden nur die Kosten einer einfachen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Behandlung übernommen – Extras für eine ästhetischere Behandlung, beispielsweise für keramische Brackets, oder für medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen, etwa einen festsitzenden Retainer zur Sicherung des Behandlungserfolges, müssen von den Eltern private getragen werden. Die zusätzlichen Mehrkosten im Rahmen einer KFO-Behandlung bei KIG 3-5 können im Regelfall etwa zwischen 500 und 2.500 Euro liegen.

KIG 1-2 – bei leichter Fehlstellung zahlen Eltern alles aus eigener Tasche

Wenn nur eine leichte Zahnfehlstellung vom Grad KIG 1-2 vorliegt, übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten der Korrektur nicht. Das bedeutet, entweder muss man abwarten, wie sich die Zahnfehlstellung im weiteren Wachstum des Kindes entwickelt. Im Bestfall reguliert sich das Gebiss von alleine wieder (was in den meisten Fällen eher unwahrscheinlich ist), oder die Zähne verschieben sich im Laufe der Zeit noch stärker, so dass zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen eine so schwerwiegende Fehlstellung vorliegt, wo die Kasse dann einspringt. Oder aber, die medizinisch sinnvollere Lösung, man behandelt frühzeitig und steuert der Fehlstellung entgegen – in diesem Fall sind die Kosten allerdings vollständig privat durch die Eltern zu finanzieren und das kann sehr teuer werden. Die Kosten liegen dann im Regelfall zwischen etwa 2.500 und 7.000 Euro, in Einzefällen sogar darüber. Eine Absicherung für Kinder darf damit auf jeden Fall als sinnvoll erachtet werden. 

Kieferorthopädie-Zahnzusatzversicherung – darauf ist zu achten

Nicht alle Zahntarife sind für Kinder geeignet. Viele übernehmen ausschließlich Kosten für Zahnersatz – diese Tarife kosten für Kinder nur 1 oder 2 Euro im Monat, aber sinnvoll ist das natürlich nicht. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte unbedingt auch Kieferorthopädie abdecken – doch auch hier lohnt es sich, die Tarife genau zu vergleichen: 

Viele Anbieter haben zwar auch Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit versichert, aber oftmals begrenzen Anbieter die Leistung allgemein auf z.B. 1000, 1500 oder 2000 Euro, was viel zu wenig ist, wenn man bedenkt, dass eine Behandlung bis ca. 7.000 Euro kosten kann. Optimal sind Angebote, wo speziell die Leistung im Bereich KIG 1-2 ohne tarifliche Begrenzung versichert ist. Gute Produkte gibt es hier z.B. von AXA (90% bei KIG 1-2), INTER (80% bei KIG 1-2) oder ARAG (80% bei KIG 1-2). Aber auch bei KIG 3-5 sollten gute Tarife eine Leistung von mindestens 1.000 Euro bieten, um nicht von der GKV getragene Mehrkosten zu decken.

Sehr gute Tarife für Kinder kosten etwa 14 bis 20 Euro monatlich, z.B. der Tarif INTER QualiMed Z90 + Zpro für 13,87 Euro / Monat. Einen guten Einstieg ins Thema bietet beispielsweise auch die Stiftung Warentest.

Autor: Maximilian Waizmann

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