Praxis

Behördliche Überwachung der Praxishygiene

Praxishygiene 22.09.2009
Jede Zahnarztpraxis kann auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der Gesundheitsdienstgesetze von den örtlichen Gesundheitsbehörden besichtigt werden. Im Folgenden werden die Möglichkeiten dargestellt, sich systematisch vorzubereiten.

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