Abrechnung 16.08.2012

Analogie in der Endodontie

Analogie in der Endodontie

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Auch nach der Einführung der GOZ 2012 fehlen weiterhin – gerade im Bereich der Endodontie – neuere Verfahren und Therapien. Viele Leistungen können daher nur analog nach §6 Abs.1 GOZ berechnet werden.

Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet werden. Die GOZ ist die wirtschaftliche Grundlage für die Erbringung innovativer Leistungen auf hohem Qualitätsniveau. Welche Gebührenziffer für die analoge Berechnung herangezogen wird, liegt im Ermessen des Behandlers.

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen bei der Berechnung dieser Leistungen Hilfestellung:

– Entfernung von vorhandenen Wurzelfüllmaterialien aus dem Wurzelkanal

Wird bei der Revisionsbehandlung altes Wurzelfüllmaterial aus dem Kanal entfernt, entspricht dies nicht der GOZ 2410, sondern ist eine selbstständige Leistung.

– Entfernung eines frakturierten Wurzelkanalinstrumentes

Wenn einzelne Fragmente eines Wurzelkanalinstrumentes aus dem
Kanalsystem entfernt werden müssen, ist dies ein eigenständiger und aufwendiger Arbeitsschritt.

– Reparatur von Perforationen

Das Ziel jeder Wurzelkanalfüllung ist es, das komplette Kanalsystem
flüssigkeits- und bakteriendicht zu verschließen. Perforationen müssen daher verschlossen werden. Auch hierbei handelt es sich um eine Leistung, die in der GOZ 2012 nicht berücksichtigt ist.

– Behandlung und Verschließen von weit offenem Apex

Ein eigenständiger Arbeitsschritt ist erforderlich, wenn vor der orthograden Wurzelkanalfüllung der Kanal nach apikal verschlossen wird.

– Präendodontische Aufbaufüllungen

Der präendodontische Aufbau entspricht nicht einem präprothetischen Kronenaufbau. Während der mehrfachen Behandlungssitzungen muss der Zugang zu den Wurzelkanälen immer gewährleistet bleiben. Adhä-siv befestigte präendodontische Aufbauten sind in der GOZ 2012 nicht beschrieben und werden analog gemäß §6 Abs.1 GOZ berechnet.

– Kanalsterilisation mittels Laser

Als selbstständige Leistung ist die Behandlung mittels Laser nicht in der GOZ Ziffer 0120 enthalten. Die Dekontamination eines Wurzelkanals wird gebührenrechtlich korrekt als Analogleistung in Ansatz gebracht.

Fazit

Endodontische Behandlungen, insbesondere die Revisionsbehandlung, sind sehr aufwendig. Da die Kosten vom individuellen Schwierigkeitsgrad abhängen, sollte der Patient umfassend über den finanziellen Umfang aufgeklärt werden. Eine schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung ist nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend notwendig.

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