Abrechnung 06.08.2009
Ohne zu denken viel verschenken?
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Leider ist dies die traurige Realität in vielen Zahnarztpraxen. Während die Abrechnung immer komplizierter wird, haben viele Praxen aufgegeben und rechnen nur noch ab, was weder der Kasse noch dem Patienten weh tut.
Ohne zu denken viel verschenken – offensichtlich müssen bei einer solchen Vorgehensweise innovative Technologien und moderne Behandlungsmethoden auf der Strecke bleiben und der Patient kann nur – wie politisch angestrebt – mit dem zweckmäßig Notwendigen ausreichend versorgt werden. So finde ich bei meinen Praxisberatungen häufig, dass dentinadhäsive Aufbaufüllungen analog nach „GOZ 218 - Aufbaufüllung“ abgerechnet werden. Zum 2,3-fach-Satz erzielt die Praxis mit dieser Methode gerade mal etwas mehr als den halben Kassensatz, der für eine „normale“ Aufbaufüllung gezahlt wird. Selbst zum 3,5-fach-Satz (mit wackeliger Begründung!) liegt man immer noch ca. 6 Euro unter dem, was die Kasse vergütet. Richtig ist hier die Abrechnung einer gleichwertigen (nicht gleichartigen!) Analogleistung wie der GOZ 216. Diese erbringt zum 1,7-fach-Satz bereits 78,41 Euro und wird (mit Beihilfe der Verwaltungsgerichte) sogar von Beihilfestellen als erstattungsfähig akzeptiert.
Ein weiteres beliebtes „Geschenk“ ist die Abrechnung eines Fiberglasstiftes. Hier wird mir häufig beim Praxistermin stolz die Analogabrechnung nach „GOZ 219 – Vorbereiten eines zerstörten Zahnes durch Stiftverankerung oder Schraubenaufbau“ präsentiert. Dabei werden zum 2,3-fach-Satz 58,21 Euro für einen adhäsiv befestigten Stiftaufbau berechnet, während die Kasse das Eindrehen eines Radix-Ankers bereits mit 75,69 Euro honoriert. Richtig ist hier die Abrechnung analog „GOZ 503 – Wurzelstiftkappe“ mit 142,30 Euro zum 2,3-fach-Satz. In diesem Betrag sind dann auch die Kosten für den Stift enthalten und man braucht sich nicht mit den Hinweisen von Versicherern zum BGH-Urteil zur Berechnungsfähigkeit von Praxismaterialien schriftlich auseinanderzusetzen. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen und ich habe in der Tabelle einige weitere Klassiker für Sie zusammengestellt.
Man sieht, dass sich leicht ein fünfstelliger Euro-Fehlbetrag zusammensummiert, der solange jedes Jahr für Innovationen fehlen wird, bis sich der Praxisinhaber entschließt, etwas zu tun. Doch was kann er tun? Am effizientesten ist ein Praxistermin vor Ort, bei dem eine Beraterin in der Praxis die individuellen Abrechnungsdefizite aufdeckt und den Verantwortlichen die korrekte Abrechnung im Intensivgespräch vermittelt. Wem dies zu teuer und zu aufwendig ist, der sollte sich wenigstens der im Internet kostenlos verfügbaren Abrechnungshilfen bedienen. So findet man unter www.synadoc.de einen Zahnersatzrechner, der Heil- und Kostenpläne in Sekundenschnelle „kalkulationssicher“ auswirft. Auch kann man sich unter 07 00/67 33 43 33 kostenlos eine zeitlich befristete Version der Synadoc-CD bestellen, einer digitalen Abrechnungshilfe für Zahnersatz, ZE-Reparaturen, Wurzelbehandlungen und Implantationen, die Chef und Mitarbeiter dazu motiviert, „nachzudenken und nichts zu schenken“.
Position | Beschreibung | Verlust pro Jahr in EUR |
Bema 2 | Vergessen bei HKP-Schiene | 2.136,00 |
Bema Ä1 | Vergessene Beratungen | 6.007,50 |
Bema13b neben 18a | Aufbaufüllung neben Stiftaufbau | 1.041,30 |
Bema 89 | Auch bei Reparaturen! | 2.927,50 |
§9 neben GOZ 227 | ZT-Leistung für Herstellung von Provisorien | 5.000,00 |
§9 GOZ BEB 8123 | Prothesenreinigung. Darf Kassen nicht berechnet werden – wem dann? |
3.000,00 |
Summe „Geschenke“/Jahr | 20.112,3 |