Branchenmeldungen 05.01.2026
BGH verhandelt Mitte Januar über Urteil gegen Narkosearzt
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am 14. Januar mit dem Urteil gegen einen Narkosearzt aus Hessen, der Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt hatte. Das Landgericht Frankfurt hatte ihn im November 2024 unter anderem wegen Totschlags und versuchten Totschlags durch Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der deutsche Mediziner hatte im September 2021 in einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Hochtaunuskreis insgesamt vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt sowie weitere eklatante Hygienefehler begangen. Die Kinder erlitten eine Blutvergiftung. Ein vierjähriges Mädchen starb noch in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.
Staatsanwaltschaft sieht Mord
Den Tod der Kinder habe der Angeklagte zwar nicht beabsichtigt, jedoch billigend in Kauf genommen, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Landgericht. „Er hatte wohl gehofft, wenn auch ohne begründeten Anlass, dass alles gut gehen würde.“ Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft strebt mit ihrer Revision in Karlsruhe eine Verurteilung des Angeklagten auch wegen Mordes an. Sie kritisiert zudem die Kürze des ihm auferlegten Berufsverbotes. Das Landgericht hatte dem Angeklagten untersagt, für die Dauer von drei Jahren den Arztberuf auszuüben. Ob der BGH am 14. Januar schon ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. 2 StR 277/25)
Quelle: dpa