Finanzen 15.03.2012

GOZ 2012: Die Medikamententrägerschiene



GOZ 2012: Die Medikamententrägerschiene

Im Rahmen der Novellierung der GOZ 1988 haben einige – dem derzeitigen medizinischen Kenntnisstand entsprechende – Leistungen Eingang in die GOZ 2012 gefunden, unter anderem auch die Medikamententrägerschiene. Um das im Rahmen der Kariesintensivprophylaxe benötigte Medikament direkt auf die Zähne aufbringen zu können, gehört die Anwendung einer individuellen Medikamententrägerschiene häufig zur täglichen Praxis. Dieses Vorgehen bietet gegenüber der herkömmlichen Applikation den Vorteil, dass das aufgebrachte Medikament nicht mittels Zunge oder Speichel vorzeitig entfernt werden kann, sondern über die gesamte Zeit hinweg direkt auf die Zähne einwirkt.

Medikament berechnungsfähig?

Die Kosten für das verwendete Medikament sind entsprechend der Leistungsbeschreibung mit den Gebühren abgegolten. Werden besonders teure Medikamente verwendet, sollte dies daher bei der Wahl des Steigerungsfaktors berücksichtigt werden.

TIPP: Auch eine gesonderte Rezeptierung ad manum medici ist möglich, da es gebührenrechtlich nicht ausgeschlossen ist.

Konfektionierte Medikamententrägerschiene?

Leistungsinhalt der GOZ 1030 ist einzig die Anwendung der individuell hergestellten Medikamententrägerschiene. Das heißt, die Anwendung einer konfektionierten Fluoridierungsschiene löst nicht die Berechnung der GOZ 1030, sondern die – fast um die Hälfte geringer bewertete – GOZ 1020 aus (GOZ 1030 – 90 Punkte/GOZ 1020 – 50 Punkte).

Herstellungskosten berechnungsfähig?

Die zur Herstellung des Medikamententrägers notwendigen Abformungen sind nach §4 Abs. 3 GOZ berechnungsfähig. Sind vor Behandlungsbeginn Planungsmodelle medizinisch notwendig, so ist die Berechnung (vgl. BZÄK/Januar 2012) nach GOZ 0050 bzw. 0060 vorzunehmen.

Die Herstellung der Schiene im Eigen- oder Fremdlabor wird entsprechend §9 GOZ liquidiert (bspw. BEB 7606).

TIPP: Ist die Abformung mittels eines konfektionierten Löffels aufgrund der Zahnstellung bzw. des Zahnbogens nicht ausreichend, ist zusätzlich die GOZ 5170 berechnungsfähig. Denn das Individualisieren eines Konfektionslöffels, z.B. durch das Anbringen von Stopps oder das Abdämmen, erfüllt bereits die Anforderungen der GOZ 5170.

Medikamententrägerschiene im Rahmen der PAR-Therapie?

Die Gebührenposition GOZ 1030 honoriert nur die lokale Anwendung von Medikamenten mit individuell angefertigter Schiene zur Kariesvorbeugung oder zur initialen Kariesbehandlung. Eine Medikamententrägerschiene, die aus anderen Gründen – bspw. im Rahmen einer Parodontitistherapie – angefertigt wird, ist daher nicht nach GOZ 1030, sondern analog entsprechend §6 Abs. 1 GOZ zu berechnen.

Mehrfach berechnungsfähig?

Die Anwendung einer Schiene für Fluoridierungsmittel ist auf die viermalige Berechnung pro Jahr begrenzt. Eine darüber hinausgehende Liquidierung ist bei Rechnungslegung zu begründen (bspw. hohes Kariesrisiko aufgrund eingeschränkter Motorik etc.). Ebenso ist denkbar, die mehr als viermalige Anwendung im Einzelfall als Leistung auf Verlangen nach §2 Abs. 3 GOZ zu berechnen. Die vorgenannte Berechnungseinschränkung bezieht sich jedoch nicht auf die Anwendung einer Schiene für chlorhexidinhaltige Mittel.

TIPP: Um Nichterstattungen durch private Krankenversicherungen vor-zubeugen, weisen Sie das verwendete Medikament auf der Rechnung aus.

GOZ 1030 neben GOZ 1040?

Nicht berechnungsfähig neben der professionellen Zahnreinigung ist die lokale Fluoridierung nach GOZ 1020. Ein gebührenrechtlicher Ausschluss zur Nebeneinanderberechnung der GOZ 1030 und 1040 liegt jedoch nicht vor; daher ist die Anwendung einer Fluoridierungs- oder CHX-Schiene zur Kariesprophylaxe (GOZ 1030) im Rahmen der PZR (GOZ 1040) möglich.

Fazit

Die Medikamententrägerschiene nach GOZ 1030 kann nur bei An-
wendung in der Zahnarztpraxis und nicht bei häuslicher Anwendung berechnet werden. Wird die mehr als viermalige Anwendung der Me-dikamententrägerschiene als Leistung auf Verlangen (§2 Abs. 3 GOZ) vereinbart, so ist diese Vereinbarung vor Behandlungsbeginn vom Patienten zu unterzeichnen.

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