Finanzen 01.11.2022

Steuertipps für Zahnärzte: Leasing vs. Finanzierung?

Steuertipps für Zahnärzte: Leasing vs. Finanzierung?

Foto: Vitalii Vodolazskyi – stock.adobe.com

Im Rahmen unserer steuerlichen Beratung ist eine immer wiederkehrende Frage, ob Anschaffungen der Praxis geleast oder finanziert werden sollen. Wo liegt hier eigentlich der Unterschied? Beim Leasing wird das Wirtschaftsgut quasi gemietet. Der Leasingnehmer zahlt monatlich eine Leasingrate, die bei ihm steuerlich als Aufwand zu berücksichtigen ist. Nach Beendigung des Leasingzeitraumes hat der Leasingnehmer die Möglichkeit das Wirtschaftsgut wieder zurückzugeben, oder durch Zahlung eines Einmalbetrages, der in der Regel bei Abschluss des Leasingvertrages festgelegt wird, das Wirtschaftsgut zu erwerben. 

Bei der Finanzierung wird das Wirtschaftsgut gekauft und es wird Eigentum des Käufers. Die Anschaffungskosten werden steuerlich auf die festgelegte Nutzungsdauer verteilt und als Abschreibung steuerlich berücksichtigt. Die Zinsen sind ebenfalls als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Bei einer Anschaffung am Ende des Jahres kann dann nur 1/12 der Jahresabschreibung steuerlich geltend gemacht werden.

Wann lohnt sich Leasing?

Ob Leasing und Finanzierung gewählt werden sollte ist eine Einzelfallbetrachtung. Es lässt sich sagen, dass Leasing immer dann sinnvoll ist, wenn nicht noch eine weitere Finanzierung aufgenommen werden soll oder kann. Darüberhinaus besteht beim Leasing die Möglichkeit, ggf. durch eine Leasingsonderzahlung Steuern zu sparen. Ob und inwieweit das möglich ist, ist aber im Einzelfall zu prüfen.

Auch bei einer Finanzierung kann evtl. einen sog. Investitionsabzugsbetrag bereits im Vorjahr steuerlich geltend gemacht werden. D.h. bis zu 50 % der Anschaffungskosten können vorweg als Aufwand berücksichtigt werden. Darüberhinaus ist im Jahr der Anschaffung die Möglichkeit der Sonderabschreibung in Höhe von 20% gegeben.

Sollte eine Investition noch am Ende des Jahres getätigt werden?

Diese Entscheidung muss leider zeitnah getroffen werden. Aufgrund allgemeiner Lieferschwierigkeiten muss eine Bestellung bereits jetzt erfolgen, damit Ende des Jahres noch geliefert werden kann. Die mögliche steuerrelevanten Liefer- und Montagetermin müssen im Vorfeld mit dem Depot abklärt werden. Ob die Anschaffung dann finanziert oder geleast wird, ist w.o. dargestellt eine Einzelfallbetrachtung. Neben dem steuerlichen Effekt der Leasingsonderzahlung bzw. der Sonderabschreibung besteht im Jahr 2022 auch noch die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Diese beträgt bis zum 2,5fachen der linearen Abschreibung, maximal 25%.

Allerdings erfolgt die Abschreibung bei Anschaffung im Dezember auch nur zeitanteilig, d.h. 1/12 des Jahresabschreibungsbetrages. Weiterhin kann es evtl. sinnvoll sein, noch in diesem Jahr zu investieren, da das Zinsniveau wieder ansteigt und dies dann auch zu steigenden Leasingraten bzw. zu steigenden Zinsen führen wird. Bei einer Investition noch in diesem Jahr kann man sich die niedrigeren Zinsen sichern.

Anschaffung von Wirtschaftsgütern zum Jahresende – steuerlich sinnvoll?

Grundsätzlich gilt bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern, dass diese über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, d.h. nicht sofort in voller Höhe zu Aufwand führen. Sofern die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter kleiner als EUR 800,00 netto sind, können die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter als sog. geringwertige Wirtschaftsgüter gleich in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch bei einer Anschaffung im Dezember.

Autoren: Silke Varnhorn und Herwig Porada

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