Praxishygiene 01.03.2012
Die Trinkwasserqualität in einer Behandlungseinheit
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Das Wasser in einer zahnärztlichen Behandlungseinheit sollte die gleiche Qualität wie das Trinkwasser besitzen. Aufgrund einer Verkeimungsgefahr müssen in einer Praxis besondere Reinigungs- und Desinfektionsverfahren eingesetzt werden. Zu den wasserführenden Systemen einer Praxis gehören insbesondere: Mehrfunktionsspritzen, Übertragungsinstrumente, Geräte zur Entfernung von Zahnbelägen und Mundglasfüller. Diese Systeme sind an den Leitungen der Behandlungseinheiten angeschlossen, die mit Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz versorgt werden. Nach der gültigen Trinkwasserverordnung darf das Wasser max. 100 keimbildende Einheiten (KBE) aufweisen.
Biofilme
Biofilme können sich in den wasserführenden Systemen einer Behandlungseinheiten anhaften und somit diese mit Mikroorganismen wie Bakterien, Pilzen und Protozonen, insbesondere: Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, besiedeln. Gerade bei längeren Betriebspausen, ausgelöst z.B. durch einen Betriebsurlaub, kann es zu einer erheblichen Kontamination des Kühl- und Spülwassers kommen. Damit dieser Entwicklung entgegengewirkt werden kann, müssen hier entsprechende Hygienepläne in den einzelnen Behandlungszimmern zum Einsatz kommen.
Der Praxishygieneplan für eine Behandlungseinheit
In einem übersichtlichen Hygieneplan werden für eine Praxis die wichtigen Schritte für eine Reinigung und Desinfektion der internen Absauganlagen festgelegt. Der Hygieneplan nimmt in einer Praxisorganisation eine zentrale Stellung ein und muss für alle Mitarbeiter einer Praxis verbindlich sein. Es gibt unterschiedliche Gesetzes- und Verordnungsquellen, die den Aufbau eines individuellen Praxishygieneplanes fordern. Für die Mitarbeiter werden die einzelnen innerbetrieblichen Verfahren für eine effektive Infektionshygiene konkret und individuell beschrieben. Die meisten Pläne sind in Form einer Tabelle aufgebaut und unterteilen sich in fünf Bereiche:
- WAS (Beschreibung worum es eigentlich geht),
- WIE (genaue Beschreibung des Verfahrens),
- WOMIT (welche Mittel werden zur Ausübung des Verfahrens benötigt),
- WANN (welche zeitlichen Vorgaben sind beim jeweiligen Verfahren zu beachten),
- WER (welche Mitarbeiter unserer Praxis sind berechtigt, das jeweilige Verfahren auszuführen).
Unter anderem müssen die Pläne Regelungen beinhalten, die auf das Durchspülen der wasserführenden Systeme ohne aufgesetzte Übertragungsinstrumente an allen Entnahmestellen eingehen. Dies gilt insbesondere auch am Mundglasfüller vor Beginn eines Behandlungstages für etwas zwei Minuten und nach einer Behandlung für das Spülen der Wasser-Entnahmestellen für ca. 20 Sekunden.
Erhöhte Keimbelastung, Was nun?
Sollte in einem oder mehreren Behandlungseinheiten einer Praxis die max. Keimbelastung über 100 KBE/ml nachgewiesen werden, so müssen umgehend entsprechende Maßnahmen zur Keimverminderung (Biofilm-Removing) ergriffen werden. Zur Beseitigung des oben beschriebenen Biofilms dürfen nur Verfahren angewendet werden, deren Wirksamkeit durch die Hersteller nachgewiesen wurde. Da es bei diesem Vorgang zu Verstopfungen der wasserführenden Systeme kommen kann, wird auf die nachfolgenden drei Punkte hingewiesen:
1.) Nach Anwendung des ausgewählten Verfahrens erfolgt ein intensives Spülen aller wasserführenden Einheiten, insbesondere Turbinenkupplung, Mikromotor, Gerät zur Entfernung von Zahnbelägen, Mehrfunktionsspritzen sowie der Mundglasfüller.
2.) Erkannte Verstopfungen werden mit geeigneten Verfahren mechanisch beseitigt.
3.) Durch den Gerätehersteller werden vor dem Biofilm- Removing entsprechende Filter an den passenden Stellen zum Abfangen der abgesonderten Biostoffe eingesetzt.