Praxishygiene 28.04.2015
Hygienische Praxisbegehungen: Der Ton wird rauer!
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Einige Bundesländer haben die Anzahl der Praxisbegeher aufgestockt. Praxisinhaber informieren sich mehr über die Belange der Hygienevorschriften für ihre Praxisorganisation und besuchen zahlreiche Großveranstaltungen der Organisationen. Doch die erhaltenden Informationen müssen auch in der Praxis umgesetzt werden. Gespräche z.B. mit Gesundheitsämtern geben Hinweise auf einen „raueren Ton“ gegenüber Zahnarztpraxen.
Müssen Praxen jetzt handeln?
Erhält eine Praxis ein Schreiben vom Gesundheits- oder Gewerbeaufsichtsamt mit der Ankündigung einer Praxisbegehung, so bleiben in der Regel nur noch vier Wochen bis zum Vor-Ort-Termin in der Praxis. Viele ämter der einzelnen Bundesländer fordern schon beim Anschreiben die Praxen auf, die ersten Unterlagen aus der internen Hygienemanagementdokumentation zu übermitteln. Das können Bestandsverzeichnisse, Hygienepläne und deren Arbeitsanweisungen oder die eigens erstellte Ist-Analyse des internen Managementsystems sein. Auch die Protokolle der durchgeführten Validierungen für den eingesetzten Thermodesinfektor und Autoklaven werden zur Einsicht angefordert. Liegen diese nicht vor und ein Validierer muss erst jetzt beauftragt werden, so kann es zur Überprüfung der Geräte in der Praxis bis zu sechs Monate dauern. Grund für die langen Wartezeiten sind die zahlreichen bundesweiten Begehungen und die dadurch gestiegene Nachfrage. Liegen diese Unterlagen nicht vor, so gerät die betroffene Praxis bereits zum ersten Mal unter Druck. Bedenken Sie bitte auch, dass die Übersendung einer „halbherzigen“ Musterdokumentation nicht ausreichend ist, denn die in den Unterlagen hinterlegten Angaben werden spätestens bei der Begehung in der Praxis überprüft. Es ist an der Stelle auch ratsam, kein Foto von einem alten Hygieneplan eines Hygieneartikelherstellers, wie sie früher in allen Praxen zum Einsatz gekommen sind, zu übermitteln.
In einem aktuellen Fall aus einem nördlichen Bundesland hat der Autor dieses Artikels für eine Zahnarztpraxis mit dem Gesundheitsamt einen zeitlichen Aufschub zur Übermittlung der eingeforderten Unterlagen aushandeln wollen, ohne sichtlichen Erfolg. Lediglich zwei Tage wurden der Praxis zugestanden. Auf Nachfrage, dass die Unterlagen ja auch während der Begehung eingesehen werden können, erhielt der Autor die Antwort, dass dann der Verdacht vorliege, dass die seit langen Jahren geforderten Hygieneunterlagen in der Praxis nicht vorhanden sind und somit davon ausgegangen werden muss, dass die Praxis nicht die geforderten gesetzlichen Hygienevorschriften einhält. In diesem Fall würde sich das Gesundheitsamt vorbehalten, eine unangekündigte Praxisbegehung vorzunehmen. Der Ton wurde während des Gespräches mit dem Amt deutlich „kühler“. Ziel des Gesundheitsamtes sei es, die „schwarzen Schafe“ in der gesundheitlichen Versorgung zu ermitteln. Auch durch weitere Argumente, dass die Praxen schließlich auch ein nicht zu unterschätzendes Tagesgeschäft zu bewältigen haben, konnten keine weiteren Zeitreserven gewonnen werden.
Die Begehung der Praxis
Jeder Praxisinhaber wünscht sich einen Begeher, der bei einer Tasse Kaffee mit der Praxisleitung über die Notwendigkeit eines internen Hygienemanagementsystems philosophiert und sich die eine oder andere Unterlage der internen Hygienemanagementdokumentation zeigen lässt. Davon kann aber nicht mehr ausgegangen werden. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Begehung in der Praxis um eine Stichprobe. Kein Begeher hat die Zeit, alle Anforderungen zu überprüfen. Somit ist im Vorfeld nicht bekannt, welche Schwerpunkte des Hygienemanagements überprüft werden. Daraus folgt, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Vorfeld erfüllt sein müssen. Es gibt Begeher, die sich schwerpunktmäßig für die eigentliche Aufbereitung im Steri interessieren und andere gehen in die Behandlungszimmer oder möchten wissen, ob die Mitarbeiterinnen alle Vorsorgeuntersuchungen – und hier besonders die G42 – erhalten haben.
Wer noch Lücken in seinem Hygienemanagementsystem hat, sollte jetzt handeln.
Für die Einführung gibt es Fördermittel
Zahnarztpraxen mit Sitz in Deutschland können Zuschüsse erhalten in Höhe von:
- 50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Zahnarztpraxen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin.
- 75 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Praxen in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg.
Hygienemanagement ist kein Hexenwerk
Viele Praxen haben bereits von den Fördermitteln profitiert. Dank des entwickelten schlanken Hygienemanagement-Handbuchs (Hygiene-Navi) und das damit verbundene Beratungskonzept wird es möglich sein, mehr als 75 Prozent der Hygieneanforderungen an nur einem Tag nachhaltig anzusprechen und gleichzeitig an eine Praxisorganisation anzupassen.
Weitere Auskünfte zu dem Fördermitteln erhalten Sie im Internet unter www.bafa.de Wenn Sie mehr über die schlanke Einführung der Managementsysteme erfahren möchten, erhalten Sie diese Informationen unter www.der-qmberater.de