Praxismanagement 26.01.2016

Das größte Kapital? Die eigene Arbeitskraft!



Das größte Kapital? Die eigene Arbeitskraft!

Foto: © BlueSkyImage – Shutterstock.com

Wie viel erwirtschaftet die eigene Arbeitskraft bis zur Rente? Vereinfacht lässt sich das schnell hochrechnen: persönliches Jahreseinkommen mal Anzahl der Jahre bis zum geplanten Rentenbeginn. Ein 35-Jähriger, der 80.000 EUR pro Jahr Einkommen hat und bis zum Alter von 65 Jahren berufstätig bleiben will, kommt somit auf 2,4 Mio. EUR, die ihm seine Arbeitskraft an Einkommen bringt. Doch was passiert, wenn Krankheit oder Unfall eintreten? Wie gut ist man und die eigene Familie in solchen Fällen abgesichert?

Krebs, Herzinfarkt, Hirnblutung, Schlaganfall, Auto- oder Sportunfall mit bleibender Invalidität – daran denkt niemand gerne. Jeder wünscht sich Gesundheit und Tatkraft bis ins hohe Alter. Eine Garantie dafür, dass dieser Wunsch in Erfüllung geht, gibt es jedoch nicht. Deshalb ist es wichtig, die eigene Arbeitskraft frühzeitig und ausreichend abzusichern.

Praxisausfallversicherung und Krankentagegeld

Eine Praxisausfallversicherung zahlt die fortlaufenden Kosten der Praxis. Miete, Gehälter, Beiträge, Leasingraten, Finanzierungskosten und ähnliches laufen ja weiter, auch wenn man vorübergehend krankheitsbedingt nicht mehr praktizieren kann. Für das persönliche Einkommen dagegen braucht man eine Krankentagegeldversicherung. Diese zahlt das versicherte Tagegeld, solange man vom Arzt arbeitsunfähig krankgeschrieben ist. Üblicherweise wird die Höhe des Tagegeldes bei Vertragsabschluss entsprechend dem durchschnittlichen Einkommen des letzten Jahres berechnet. Bei den meisten Versicherern dürfen darüber hinauslaufende Beiträge zur Altersversorgung, zu Kranken- und Pflegeversicherungen mit eingerechnet werden. Tipp: Man sollte jährlich prüfen, ob das versicherte Tagegeld noch dem Einkommen entspricht. Ein günstiger Zeitpunkt dafür ist der Erhalt des Steuerbescheides. Wichtig ist also, bei Neuabschluss einen Versicherer zu wählen, der die Erhöhung des Tagegeldes aufgrund der Einkommensentwicklung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.

Dread Disease für schwere Erkrankungen

Im angelsächsischen Raum sind sogenannte Dread-Disease-Versicherungen weitverbreitet. In Deutschland dagegen kümmern sich viele intensiver um die Auto- oder Hausratversicherung als um die finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit. Eine Dread-Disease-Versicherung stellt bei Eintritt von schweren Erkrankungen die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung. Die versicherten Erkrankungen werden in den Versicherungsbedingungen beschrieben. Dazu gehören in der Regel Hirnblutungen, Schlaganfall, Krebs, Querschnittslähmung – um nur einige Beispiele zu nennen. Die Versicherungssumme kann jeder frei wählen. Damit können im Leistungsfall je nach Bedarf Umbauten am Haus finanziert, Spezialfahrzeuge beschafft oder Kredite abbezahlt werden.

Rente bei Berufsunfähigkeit

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte monatliche Rente dann, wenn vom Arzt oder einem Gutachter festgestellt wird, dass die versicherte Person auf Dauer zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig ist. Diese Absicherung ist ganz besonders wichtig. Sie sichert ein monatliches Einkommen bis zum Rentenbeginn. Tipp: Unbedingt auf die Qualität des Produktes achten. Die Höhe des monatlichen Beitrages sollte zweitrangig sein. Geprüft werden sollte insbesondere, ob der Versicherer bedingungsgemäß darauf verzichtet, auf einen anderen Beruf zu verweisen und damit die Rente zu verweigern. Gleichzeitig sollte bedacht werden, ob der Versicherer die Möglichkeit bietet, die vereinbarte Rente bei bestimmten Anlässen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Einkommenserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen (Nachversicherungsgarantie).

Von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente

Das Krankentagegeld ist ein Produkt des Krankenversicherers; dagegen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Produkt des Lebensversicherers. Leider definieren beide Versicherer die Berufsunfähigkeit unterschiedlich. So kann es passieren, dass die Krankentagegeldversicherung die Leistungen einstellt mit dem Hinweis auf bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, gleichzeitig der Lebensversicherer aber noch keine Rente bezahlt, weil nach seinen Bedingungen die Berufsunfähigkeit noch nicht festgestellt ist. Einige Versicherungskonzerne garantieren inzwischen ihren Versicherten eine reibungslose Verzahnung der beiden Leistungen. Tipp: Wenn Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit neu abgeschlossen werden, sollten beide Produkte idealerweise beim gleichen Versicherungskonzern angeschlossen werden. Darüber hinaus sollte bei Versicherungsabschluss der nahtlose Übergang der beiden Leistungen schriftlich bestätigt vorliegen.

Pflegebedürftigkeit: Sollen Kinder zahlen?

Pflegebedürftigkeit gehört neben der Berufsunfähigkeit zu den in Deutschland am meisten unterschätzten Risiken. Viele Versicherte glauben immer noch, dass die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung die Kosten der Pflege übernimmt. Dabei erstattet sie nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten. Den Rest müssen die Betroffenen aus eigener Tasche bezahlen. Wenn die eigenen Einkünfte zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreichen, kann man sich zunächst an das Sozialamt wenden. Dieses tritt in Vorleistung und bittet dann die unterhaltspflichtigen Kinder zur Kasse. Dabei wird jeweils geprüft, inwieweit der Betroffene bedürftig und die unterhaltspflichtigen Kinder leistungsfähig sind. Wenn man nicht riskieren möchte, dass eines Tages die eigenen Kinder für die Pflegekosten aufkommen müssen, hat man die Möglichkeit, aktiv selbst vorzusorgen und Pflegekosten-, Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherungen abzuschließen.

Fazit

So selbstverständlich, wie für neue Autos Vollkaskoversicherungen abgeschlossen werden, so selbstverständlich sollte es sein, den eigenen Lebensstandard frühzeitig abzusichern und somit vorzusorgen, wenn eintritt, was nicht eintreten sollte. Denn: Ihre Arbeitskraft ist das größte und gleichzeitig anfälligste Kapital!

Mehr News aus Praxismanagement

ePaper