Recht 05.08.2014
Antrag auf Teilzeit spätestens drei Monate vor Beginn stellen
Wollen Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren, sollten sie den Teilzeitantrag beim Chef nicht zu spät stellen. Spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitreduzierung muss er dem Arbeitgeber vorliegen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Versäumen Mitarbeiter die Frist, verschiebt sich der Teilzeitbeginn nach hinten.
Hat der Arbeitgeber Einwände, muss er diese wiederum bis einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn äußern. Sonst reduziert sich die Arbeitszeit in dem vom Mitarbeiter erbetenen Umfang.
Quelle: dpa