Recht 29.06.2016
Arbeitnehmer sollten Elternzeit nicht per E-Mail beantragen
Wollen Arbeitnehmer Elternzeit beantragen, bedarf das der Schriftform. Ein Fax oder eine E-Mail zu schicken, ist nicht ausreichend, es brauche vielmehr die eigenhändige Unterschrift, berichtet die Zeitschrift «Personalmagazin» (Ausgabe 7/2016). Wahrt der Mitarbeiter nicht die nach dem Gesetz vorgeschriebene Form, kann er die Elternzeit unter Umständen nicht zum geplanten Termin antreten.
Quelle: dpa