Recht 17.02.2014

Arbeitsgericht: Schmerzensgeld wegen Videoüberwachung

Arbeitsgericht: Schmerzensgeld wegen Videoüberwachung

Foto: © Mopic - Fotolia.com

Videoüberwachung am Arbeitsplatz verletzt die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern und rechtfertigt deshalb ein Schmerzensgeld. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter sprachen einem Techniker bei einem Computerunternehmen 3.500 Euro zu. Der Mann arbeitet mittlerweile nicht mehr bei der Firma.

Der Mann hatte in einem vom Verkaufsraum getrennten Zimmer Computer repariert und wurde ständig dabei gefilmt. Eine „datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung“ hatte er zwar erhalten, aber nicht unterschrieben.

Das Gericht wertete die Überwachung als „schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“. Es gehöre zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, ob Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise gegen ihn verwendet werden dürften, heißt es in der Entscheidung.

Quelle: dpa

Mehr News aus Recht

ePaper