Recht 12.09.2013
Ausgleichsanspruch bei Dienstreisen steht Arbeitnehmer zu
Kommt es auf einer Dienstreise zu einer massiven Flugverspätung, stehen die
Ausgleichsansprüche nach EU-Fluggastrechteverordnung zunächst
einmal dem Arbeitnehmer zu.
Der Arbeitgeber kann sich die Ansprüche
jedoch abtreten lassen. Dies muss in der Reiserichtlinie, durch Klauseln
im Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Eine Sprecherin des Geschäftsreiseverbandes VDR rät
deshalb, diese Frage möglichst schon vor einer Reise mit dem Arbeitgeber
oder spätestens dann zu klären, wenn es zu einer massiven Verspätung
gekommen ist.
Quelle: dpa