Recht 10.06.2026

BU-Rente aus dem Versorgungswerk schließt Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus



Wer eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, kann für denselben Zeitraum grundsätzlich kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen. Das hat das Sozialgericht Hannover in einem aktuellen Urteil entschieden und die Klage einer selbstständig tätigen Ärztin abgewiesen (Az.: S 92 KR 273/23). Das Urteil dürfte nicht nur für Ärzte, sondern ebenso für Zahnärzte relevant sein, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks und freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.

BU-Rente aus dem Versorgungswerk schließt Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus

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Im konkreten Fall war die Klägerin seit Mai 2021 arbeitsunfähig erkrankt und bezog Krankengeld. Die Ärzteversorgung Niedersachsen bewilligte ihr später rückwirkend ab Juni 2021 eine Berufsunfähigkeitsrente. Daraufhin stellte die Krankenkasse die Krankengeldzahlungen ein und forderte bereits gezahlte Leistungen in Höhe von 8.918,22 Euro zurück. Die Ärztin wehrte sich dagegen mit der Begründung, eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk sei nicht mit einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Nach Auffassung der Richter erfüllen Leistungen berufsständischer Versorgungswerke denselben Sicherungszweck wie Erwerbsminderungsrenten. Die Versorgungssysteme träten für ihre Mitglieder an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb seien die entsprechenden Regelungen des Sozialgesetzbuches zur Vermeidung einer Doppelversorgung anzuwenden.

Das Sozialgericht stellte fest, dass das Krankengeld um den Zahlbetrag der Rentenleistung zu kürzen ist. Für Zeiträume, in denen eine entsprechende Rente bewilligt wurde, entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse durfte daher sowohl die laufenden Leistungen einstellen als auch die Überzahlung zurückfordern. Die Klage wurde vollständig abgewiesen. Die Entscheidung dürfte insbesondere für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke von Bedeutung sein. Wird eine Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend bewilligt, können bereits gezahlte Krankengeldleistungen nachträglich auf den Prüfstand geraten und unter Umständen zurückgefordert werden.

Quelle: Sozialgericht Hannover, Urteil vom 24. Februar 2026, Az. S 92 KR 273/23

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