Recht 23.01.2018
Sensibles Thema: Schweigepflicht in der Zahnarztpraxis
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Die Schweigepflicht ist ein sensibles Thema in der Zahnarztpraxis. Was darf man und was nicht? Es geht schnell, dass Mitarbeiter oder auch der Zahnarzt selbst gegen die Schweigepflicht verstoßen, ohne dass diese das wollen. Was bedeutet Schweigepflicht eigentlich?
Schweigepflicht ist eine Verpflichtung, gegenüber Kollegen, Angehörigen und Familienangehören oder Fremden Verschwiegenheit zu wahren. Dies betrifft insbesondere alles, was dem Zahnarzt in seiner ärztlichen Funktion anvertraut wurde. Nur wenn der Patient die Schweigepflicht aufhebt, darf der Zahnarzt Auskunft erteilen. Der Zahnarzt ist somit verpflichtet, die Mitarbeiter auf die Schweigepflicht hinzuweisen. Dies sollte regelmäßig erfolgen, denn der Bruch der Schweigepflicht passiert im Praxisalltag schnell (siehe Tabelle). Die Fallen der Schweigepflichtverletzung können also im Praxisalltag schnell auftreten. Der Praxisinhaber hat die Verantwortung und sollte auf die Einhaltung strengstens achten. Jegliche Verstöße können unangenehme Folgen haben.
Daher ist bei allem Service am Patienten immer darauf zu achten, dass eine Schweigepflichtentbindung vorliegt und diese für den aktuellen Fall unterschrieben ist. Der Patient muss auch wissen, dass diese Auskünfte Folgen haben können. Die Inhalte der Unterlagen, die an eine Versicherung weitergereicht werden, müssen der Wahrheit entsprechen. Hat der Patient vielleicht falsche Angaben bei Vertragsabschluss getätigt, so kann die Auskunft des Zahnarztes dem Patienten Nachteile bereiten, bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Gehen Sie also mit der Schweigepflicht besonnen und umsichtig um und holen Sie sich im Zweifel Rat bei der ZÄK oder einem Rechtsanwalt.
Der Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 12/2017 erschienen.