Recht 11.07.2024

Forderungen für ein bezahltes Hitzefrei in Zahnarztpraxen

Forderungen für ein bezahltes Hitzefrei in Zahnarztpraxen

Foto: fizkes – shutterstock.com

Arbeitsrecht muss klimafit werden!

Das Bündnis „Menschen und Klima schützen statt Profite“ legt einen arbeitsrechtlichen Plan für Hitzefrei ab 30 Grad vor. Nachdem sich das Bündnis „Menschen und Klima schützen statt Profite“ aus AK, Gewerkschaft und Klimabewegung im Oktober 2023 formiert hatte, werden nun ausführliche Forderungen zur Reform des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG) und angrenzender Rechtsvorschriften gestellt

Bei sieben Gesetzen und fünf Verordnungen gibt es demnach dringenden Reformbedarf. Über Anträge im Nationalrat soll die Regierung zum Handeln bewegt werden, um die Beschäftigten vor dem nächsten Hitzekollaps und gesundheitlichen Schädigungen im bevorstehenden Sommer zu bewahren.

Temperaturobergrenze für Innenräume

Konkret fordert das Bündnis eine Temperaturobergrenze von maximal 30°C in Innenräumen. Ab 25°C soll der Arbeitgeber bereits verpflichtet werden, gesetzlich definierte Maßnahmen zu ergreifen, um die Temperatur zu senken. Dabei gehen organisatorische und technische (z.B. bessere Wärmedämmung, Fassadenbegrünung, Vordächer, Kühldecken, Fernkälte) vor personenbezogene Maßnahmen.

Die Forderungen

Festlegung von echten Temperaturobergrenzen für die Arbeit in Innenräumen:

  • Ab 25°C verpflichtender Maßnahmenkatalog - Einführung von Strafbestimmungen
  • Ab einer Raumtemperatur von 30°C bezahlt Hitzefrei, solange keine kühlere Alternative vom Arbeitgeber angeboten wird
  • Entlastungsmaßnahmen für „echte“ Hitzearbeitsplätze

 Quelle: Arbeiterkammer Wien

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