Recht 02.02.2015
Kündigung ohne Angabe von Gründen ist gültig
Eine Kündigung ohne Begründung ist gültig, denn der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet Angaben zu machen. Allerdings können Gekündigte eine Begründung einfordern.
Ein Kündigungsschreiben ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber darin keine Gründe für den Rauswurf nennt. Darauf weist Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein hin. Nur wenn der Mitarbeiter es verlangt, muss der Arbeitgeber sich bei einer außerordentlichen Kündigung erklären. Außerdem muss er die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung begründen. In beiden Fällen kann sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen, wenn er dem Verlangen des Mitarbeiters nicht nachkommt.
Quelle: dpa