Recht 09.01.2015
Bei fehlender Regelung müssen Überstunden bezahlt werden
Eigentlich wäre um 18 Uhr Schluss, trotzdem sitzt mancher regelmäßig zwei Stunden länger im Büro. Ob der Chef die Überstunden bezahlen muss, ist mit einem Blick in den Vertrag zu klären.
Ist darin nur die wöchentliche Arbeitszeit vermerkt, haben Arbeitnehmer für Stunden, die über die genannte Zahl hinaus gehen, grundsätzlich Anspruch auf Bezahlung, sagt Hans-Georg Meier. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Manchmal ist im Vertrag auch festgehalten, dass Überstunden nicht durch Bezahlung, sondern durch Freizeit ausgeglichen werden. Mancher hat in seinem Vertrag auch unterschrieben, dass er unbezahlt Überstunden leistet.
Quelle: dpa