Recht 29.10.2013
Nicht jeder Angestellte kann Weihnachtsgeld verlangen
Weihnachtsgeschenke
können ganz schön teuer werden – das Weihnachtsgeld ist deshalb bei
Arbeitnehmern gern gesehen. Doch längst nicht jeder bekommt zu den
Festtagen Extra-Geld vom Arbeitgeber. Einen Anspruch haben
Arbeitnehmer nur, wenn sich das aus dem Arbeitsvertrag ergibt, sagt
Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür im Gespräch mit dem dpa-Themendienst.
Enthält der Vertrag keine Regelungen, lohnt sich ein Blick in den
Tarifvertrag oder in die Betriebsvereinbarungen. Auch dort
können Ansprüche auf Weihnachtsgeld festgehalten sein. Findet sich dort nichts, können
Arbeitnehmer noch prüfen, ob sie einen Anspruch aus „betrieblicher
Übung“ haben. Diesen Anspruch gibt es immer dann, wenn ein Arbeitgeber den
Angestellten mindestens drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld
gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine
einmalige Zahlung handelte. Dann durften Arbeitnehmer auf die Zahlung
vertrauen – und sie steht ihnen erneut zu.
Zahlt der Arbeitgeber dennoch nicht,
bleibt letztlich nur der Gang vor Gericht. Wer das Weihnachtsgeld
einklagen will, sollte aber rasch aktiv werden. „Viele Arbeitsverträge
enthalten Fristen, innerhalb derer Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen“, so Oberthür.
Quelle: dpa