Recht 10.04.2026
Regulierung vs. Praxis: Hochrisiko-KI-Systeme in der Zahnmedizin
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Wann liegt ein Hochrisiko-KI-System vor?
Ein Hochrisiko‑KI‑System liegt vor, wenn KI als Produkt oder Sicherheitsbauteil einem in Anhang I genannten EU‑Produktsicherheitsrecht unterfällt und eine Drittstellen‑Konformitätsbewertung erforderlich ist (z. B. MDR/IVDR) oder wenn die Nutzung ausdrücklich in Anhang III gelistet ist.
Für die Zahnmedizin bedeutet das: KI‑Diagnosen in der zahnmedizinischen Radiologie und Software zur automatisierten Behandlungsplanung fallen demnach regelmäßig über den Produktpfad (MDR/IVDR mit benannter Stelle) unter die Hochrisikokategorie. Für die Anbieter und Betreiber ergeben sich daraus umfangreiche Pflichten in Bezug auf Datensicherheit, Nachvollziehbarkeit, Risikomanagement und menschliche Aufsicht.
Auswirkungen auf Praxis und Hersteller
Für Hersteller von zahnmedizinischer Software bedeutet die Einstufung als Hochrisiko-KI-System, dass künftig
ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem nach Art. 17 KI-VO einzurichten ist. Zudem müssen die Systeme regelmäßig überprüft und dokumentiert werden, um die Einhaltung der Anforderungen aus Art. 8 ff. KI-VO nachweisen zu können.
Zahnärztliche Praxen, die entsprechende Systeme einsetzen, tragen ebenfalls Verantwortung. Sie gelten als Betreiber im Sinne des Art. 26 KI-VO und müssen sicherstellen, dass die eingesetzten Systeme ordnungsgemäß konformitätsbewertet sind, eine CE-Kennzeichnung tragen und die menschliche Aufsicht gewährleistet bleibt. Besonders wichtig ist dabei, dass die Entscheidungshoheit beim Behandler verbleibt. Eine rein automati-sierte Diagnose ohne ärztliche Kontrolle bleibt unzu-lässig.
Verhältnis zur DSGVO und zum Medizinprodukterecht
Die neuen Pflichten treten nicht an die Stelle der bekannten Datenschutz- und Produktsicherheitsvorgaben, sondern ergänzen sie. Die KI-VO schafft eine zusätzliche Compliance-Ebene, die eng mit der DSGVO und dem Medizinprodukterecht verzahnt ist. Für die Praxis bedeutet das: Datenschutzkonzepte und technische Dokumentationen müssen künftig auch Anforderungen der KI-VO berücksichtigen.