Recht 10.04.2026

Regulierung vs. Praxis: Hochrisiko-KI-Systeme in der Zahnmedizin



Mit der EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche In­telligenz (EU-KI-VO) hat die Europäische Union erstmals ein umfassendes Regelwerk für den Einsatz von KI-Systemen geschaffen. Spätestens ab 2026 werden damit auch digitale Systeme in der Zahnmedizin einem neuen Rechtsrahmen unterliegen. Besonders relevant ist da­bei die Einstufung sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 KI-VO.

Regulierung vs. Praxis: Hochrisiko-KI-Systeme in der Zahnmedizin

Foto: photoschmidt – stock.adobe.com

Wann liegt ein Hochrisiko-KI-System vor?

Ein Hochrisiko‑KI‑System liegt vor, wenn KI als Produkt oder Sicherheitsbauteil einem in Anhang I genannten EU‑Produktsicherheitsrecht unterfällt und eine Dritt­stellen‑Konformitätsbewertung erforderlich ist (z. B. MDR/IVDR) oder wenn die Nutzung ausdrücklich in Anhang III gelistet ist.

Für die Zahnmedizin bedeutet das: KI‑Diagnosen in der zahnmedizinischen Radiologie und Software zur automatisierten Behandlungsplanung fallen demnach regelmäßig über den Produktpfad (MDR/IVDR mit benannter Stelle) unter die Hochrisikokategorie. Für die Anbieter und Betreiber ergeben sich daraus umfangreiche Pflich­ten in Bezug auf Daten­sicherheit, Nachvollziehbarkeit, Risikomanagement und menschliche Aufsicht.

Auswirkungen auf Praxis und Hersteller

Für Hersteller von zahnmedizinischer Software bedeutet die Einstufung als Hochrisiko-KI-System, dass künftig
ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem nach Art. 17 KI-VO einzurichten ist. Zudem müssen die Systeme regelmäßig überprüft und dokumentiert werden, um die Einhaltung der Anforderungen aus Art. 8 ff. KI-VO nachweisen zu können.

Zahnärztliche Praxen, die entsprechende Systeme einsetzen, tragen ebenfalls Verantwortung. Sie gelten als Betreiber im Sinne des Art. 26 KI-VO und müssen si­cher­stellen, dass die eingesetzten Systeme ordnungsgemäß konformitätsbewertet sind, eine CE-Kennzeichnung tragen und die menschliche Aufsicht gewährleistet bleibt. Besonders wichtig ist dabei, dass die Ent­scheidungs­hoheit beim Behandler verbleibt. Eine rein automati­-sierte Diagnose ohne ärztliche Kontrolle bleibt unzu­-lässig.

Verhältnis zur DSGVO und zum Medizinprodukterecht

Die neuen Pflichten treten nicht an die Stelle der bekannten Datenschutz- und Produktsicherheitsvorgaben, sondern ergänzen sie. Die KI-VO schafft eine zusätzliche Compliance-Ebene, die eng mit der DSGVO und dem Medizinprodukterecht verzahnt ist. Für die Praxis bedeutet das: Datenschutzkonzepte und technische Dokumentationen müssen künftig auch Anforderungen der KI-VO berücksichtigen.

Fazit

Die EU-KI-Verordnung leitet einen Paradigmenwechsel im Umgang mit digitaler Diagnostik ein. Sie verlangt nicht nur rechtssichere Daten­verarbeitung, sondern auch eine technisch und ethisch verantwortliche Nutzung von KI. Für Zahnarztpraxen und Hersteller wird entscheidend sein, frühzeitig Strukturen zu schaffen, um den neuen Nachweis- und Dokumentationspflichten gerecht zu werden. Der regulatorische Aufwand mag wachsen, doch die Verordnung bietet auch die Chance, Vertrauen in KI-gestützte Medizinprodukte zu stärken – und damit lang­fristig deren Akzeptanz im Praxisalltag zu sichern.

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 11/25

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