Recht 07.10.2013

Schuldig oder nicht schuldig?

Schuldig oder nicht schuldig?

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Ein Schweizer Zahnarzt verlor 2011 seine Zulassung. Seither darf er noch nicht wieder praktizieren. Seiner Ansicht nach sind die Gutachten jedoch nicht aussagekräftig genug und er solle wieder seine Tätigkeit ausüben dürfen. Nachdem ihm Gesundheitsamt und Verwaltungsgericht des Kanton Schwyz ein Verbot aussprachen prüft nun das Bundesgericht den Fall. Dieses scheint aber auch Zweifel an dem vorliegenden Gutachten erkannt zu haben.

Bereits 2009 erstellte ein Kollege ein Gutachten, durch welches 2011 das Urteil bekräftigt wurde. Der Gutachter gibt jedoch an, dass das Gutachten nur auf Material des Klägers stützt. Deshalb gibt das Bundesgericht den Fall nun zur erneuten Aufnahme an das Verwaltungsgericht Schwyz zurück. Damit beginnt die Prüfung der Beweislast von vorn. Ein unabhängiger Gutachter muss nun belegen, ob der Zahnarzt wirklich seine Berufspflichten verletzt hat.

Quelle: Suedostschweiz

Autor: Karola Richter
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