Recht 25.11.2025
Versicherung muss auch Schwangerschaft absichern
Bei der Versicherung besteht laut den Bedingungen für eine Inhaberausfallversicherung bei „Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung“ kein Versicherungsschutz, wie das Gericht mitteilte. Das Gericht sah darin eine Benachteiligung von Frauen und sprach der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro zu.
„Frauen dürfen weder durch höhere Beiträge, durch gesonderte Zusatzbeiträge noch durch den Ausschluss von Leistungen belastet werden“, sagte die Vorsitzende der Initiative „Mutterschutz für Alle!“, Johanna Röh. „Die Solidargemeinschaft muss die zusätzlichen Kosten tragen - nicht die einzelne Frau.“ Mutterschaft sei ein verfassungsrechtlich geschützter gesellschaftlicher Auftrag.
Quelle: dpa