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Recht 25.11.2025

Versicherung muss auch Schwangerschaft absichern

Versicherungen müssen die Berufsunfähigkeit von Schwangeren absichern. Das hat das Landgericht Hannover entschieden. Geklagt hatte eine selbstständige Kosmetikerin, weil eine Versicherung bei einer Schwangerschaft nicht für ihren Ausfall als Inhaberin zahlen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Versicherung muss auch Schwangerschaft absichern

Foto: jirsak – stock.adobe.com

Bei der Versicherung besteht laut den Bedingungen für eine Inhaberausfallversicherung bei „Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung“ kein Versicherungsschutz, wie das Gericht mitteilte. Das Gericht sah darin eine Benachteiligung von Frauen und sprach der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro zu.

„Frauen dürfen weder durch höhere Beiträge, durch gesonderte Zusatzbeiträge noch durch den Ausschluss von Leistungen belastet werden“, sagte die Vorsitzende der Initiative „Mutterschutz für Alle!“, Johanna Röh. „Die Solidargemeinschaft muss die zusätzlichen Kosten tragen - nicht die einzelne Frau.“ Mutterschaft sei ein verfassungsrechtlich geschützter gesellschaftlicher Auftrag.

Quelle: dpa

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