Statements 10.02.2014
Endlich Klarheit
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Statement von Dr. Mathias Wunsch, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen, Vorsitzender der Ausschüsse Praxisführung und Hygiene der BZÄK
In der Vergangenheit gab es über den Stellenwert der manuellen Aufbereitung wiederholt Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden. Deshalb initiierten und finanzierten die Bundeszahnärztekammer, die Zahnärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein eine Studie zur manuellen Aufbereitung zahnärztlicher Instrumente (MAZI). Das Studiendesign wurde mit dem RKI abgestimmt. Ziel der Untersuchungen war es, den Nachweis zu führen, dass zahnärztliche Übertragungsinstrumente mit einem manuellen Verfahren standardisierbar und reproduzierbar gereinigt und desinfiziert werden können. Medizinprodukte der Kategorie „kritisch B“ sind grundsätzlich im RDG maschinell zu reinigen und thermisch zu desinfizieren. Kommen, basierend auf einer Risikoanalyse, manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren zur Anwendung, so ist eine standardisierte und reproduzierbare Reinigung mit nachgewiesener Wirkung sicherzustellen.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden marktübliche zahnärztliche Übertragungsinstrumente künstlich (im Labor) kontaminiert und manuell-chemisch aufbereitet. Der Nachweis der Wirkung von Reinigung und Desinfektion erfolgte getrennt. Zum Vergleich wurden maschinelle Aufbereitungsverfahren getestet und die Proteinbelastung von real verschmutzten Übertragungsinstrumenten untersucht. Unter der Studienleitung von Prof. Dr. Lutz Jatzwauk fanden die technische Durchführung und mikrobiologischen Untersuchungen im Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der TU Dresden statt. Diese zeigten, dass die manuelle Reinigung zu guten Ergebnissen führt. Durch die in der Studie entwickelten Modifikationen des Verfahrens konnte der Richtwert von 100 μg Restprotein pro Instrument dauerhaft unterschritten werden. Vor dem Hintergrund, dass zahnärztliche Übertragungsinstrumente nach der praktischen Benutzung am Patienten je nach Behandlungsmethode im Normalfall mit 100 bis 500 μg Protein (BSA-Äquivalent) kontaminiert sind und die experimentelle Kontamination der Übertragungsinstrumente von 1.500 bis 2.000 μg Protein (BSA-Äquivalent) einen „worst-case“-Fall darstellt, ist durch das verwendete Verfahren eine sichere und reproduzierbare Reinigung gewährleistet.
Die in ihrem Umfang und ihrer Praxisrelevanz einmalige Studie konnte nachweisen, dass eine sichere und reproduzierbare manuelle Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten möglich ist. Für die Standardisierung des Verfahrens ist es notwendig, in den Zahnarztpraxen eine Standardarbeitsanweisung zu erstellen. Die Ausschüsse Hygiene und Praxisführung der BZÄK haben in Kooperation mit den beteiligten Zahnärztekammern eine Muster-Arbeitsanweisung erarbeitet. Gleichzeitig hat der DAHZ den Hygieneplan überarbeitet und die neuen Erkenntnisse eingearbeitet. Damit ist es gelungen, mehr Sicherheit in die täglichen Arbeitsabläufe einfließen zu lassen – ein weiterer Beweis für den hohen hygienischen Standard in unseren Praxen. Es ist an der Zeit, dass die Politik dies endlich erkennt und gebührend würdigt.