Statements 06.11.2014

Kassen saniert – Auftakt zur Honorarreform



Kassen saniert – Auftakt zur Honorarreform

Foto: © Rawpixel - Fotolia

Jürgen Pischel spricht Klartext

Die Krankenkassen haben ihre Sanierung erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge des 2009 beschlossenen Sanierungskonzepts wurde den Kassen ein Kostendämpfungsvolumen von 1,725 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2010 bis 2013 vorgegeben. Tatsächlich erreicht wurden drei Milliarden. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, den Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) kürzlich dem Ministerrat vorgelegt hat. Damit, so die neue Gesundheitsministerin, sei die Sanierung „höchst erfolgreich abgeschlossen“ worden. Nun könne man, nachdem die Schulden der Kassen weitgehend abgebaut seien, an Strukturreformen im Leistungssystem der Krankenkassen herangehen, was ja auch eine Honorierungsreform einschließt. Für einzelne Leistungserweiterungen – so die viel diskutierte und als „Wahlkampfschlager“ beanspruchte Gratiszahnspange – wurde der Strukturfonds geopfert, damit die Kassen Geld daraus lukrieren konnten.

Bei Strukturreformen in der Zahngesundheit geht es aber um deutlich mehr als nur um „Wahlkampfschlager“, die dann noch in der Ausgestaltung im Verhandlungswege mit den zahnärztlichen Standesvertretern auf „Steinzeitniveau“ – fachlich und vergütungsmäßig – eingedampft werden. Es wird auch schwierig werden, in Verhandlungen von Kassen und Zahnärzten State of the Art Versorgungsdefinitionen und deren leistungsgerechte Bewertung, ohne rasch an Kassenbudgetierungsdogmen – bessere Bewertung und mehr Ausgaben sind obsolet – zu scheitern. Ein Teufelskreis, in dem die eine Seite die völlige Unzulänglichkeit des Kassenversorgungskataloges beklagt und die andere Seite verkündet, den Zahnärzten ginge es doch gar nicht so schlecht. Das führte zu langjährigem Stillstand.

Und doch, es scheint Auswege zu geben, die sich auch in Österreich in Ansätzen zeigen. So gibt die BVA jedem Versicherten für jede vom Zahnarzt gefertigte Krone 200 Euro Zuschuss, für gegossene Stiftaufbauten gibt es 100 Euro dazu, für ein gesetztes Implantat 350 Euro. Ein erster Ansatz, über den Grundversorgungskatalog hinausgehend weitere Leistungen zu bezuschussen. So ließen sich Mehrkosten-Vereinbarungsmodelle, z. B. in der konservativ-restaurativen Zahnheilkunde, gestalten, in denen auf die bestehende Grundversorgung – z. B. plastisches Füllungsmaterial – aufbauend die gesamte Versorgung in Mehrkostenvereinbarungen grundsätzlich berechnet werden kann. Oder, eine Alternative wären Festzuschussmodelle für die Grundversorgung nach Indikation, wenn z.B. bei einer abnehmbaren Teilprothese ein fester Zuschuss von der Kasse gewährt wird, der auch für die implantatgestützte festsitzende Arbeit, die der Patient vom Zahnarzt erhält, ausbezahlt wird.

Ein erster wichtiger Schritt wäre es schon, wenn alle Kassenarten auf gesicherten Grundlagen gleiche Leistungsgrundsätze verfolgen und umsetzen würden. Ein Schritt in die Gerechtigkeit,

toi, toi, toi, Ihr J. Pischel

Mehr News aus Statements

ePaper