Statements 05.08.2015
Primum nihil nocere „Ästh-Ethische Zahnmedizin“
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Was bedeutet Ästhetische Zahnmedizin? Synonyme von „ästhetisch“ sind schön, ebenmässig, regelmässig und wohlgestaltet. Die ästhetische Zahnmedizin möchte also die Zähne möglichst schön und wohlgestaltet versorgt wissen. Dabei setzt sich die ästhetische Zahnmedizin oft mit spektakulären Fallbeispielen in Szene: So wird gezeigt, wie Gummysmiles mit grosszügigen Kronenverlängerungen und Überkronung aller Frontzähne weggezaubert oder Zahnkronen mit Amelogenesis imperfekta vom grübchenartigen Typ mit hochästhetischen Keramikschalen verblendet werden.
Auf den Bildern sieht alles perfekt aus – aber ist die Therapiewahl korrekt? Gibt es, wenn es die ästhetische Zahnmedizin gibt, auch eine unästhetische Zahnmedizin? Und könnte eine Zahnbehandlung, welche sich als ästhetisch betitelt, um den Patienten zu einem schöneren Lächeln zu verhelfen, im Grunde des Wortes gleichzeitig unästhetisch sein, weil eine zu invasive Methode gewählt oder weil anstelle von Keramikschalen Vollkronen präpariert wurden? Bereits im Jahre 50 hat Scribonius Largus, Mediziner bei Kaiser Tiberius, den Grundsatz „Primum nihil nocere“ (zuerst einmal nicht schaden) aufgestellt. Dieser hat damals wie heute Gültigkeit, nicht zuletzt angesichts der zahlreichen Behandlungsmöglichkeiten. Die Restaurative Zahnheilkunde kennt viele Techniken, die sich eng an diesen Grundsatz anlehnen. So müssen heute verfärbte Zähne nicht zwingend überkront werden, sondern man kann zuerst versuchen, die Zahnfarben mittels Bleichen aufzuhellen. Im Falle der Amelogenesis imperfecta vom grübchenartigen Typ genügt es oftmals, dass die Verfärbungen in den Grübchen mittels Pulverstrahlgerät gereinigt werden und die Zahnoberfläche mit einer dünnen Schicht Komposit überzogen wird. Bei einem Gummysmile braucht es heute keinen Zahnarzt mehr, sondern der Facharzt kann mit Botoxinjektionen ein gutes Resultat erzielen. Leider sind diese Techniken nicht so spektakulär wie die eingangs erwähnten Fallbeispiele. Trotzdem: Die minimalinvasiven Techniken entsprechen voll und ganz dem Grundsatz von Largus und bergen in der Regel weniger Risiken für den Patienten.
Modernste Kompositmaterialien verfärben sich bei guter Lichtpolymerisation und ausreichender Politur viel weniger und sind fast beliebig reparierbar. Zahnverbreiterungen und -umformungen sind heute ohne Präparation möglich. Keramikrestaurationen können substanzschonend eingegliedert werden, und für sehr dünne Schichtstärken stehen Keramik-Komposit-Hybridmaterialien zur Verfügung. Wir sollten die ästhetische Zahnmedizin deshalb nicht nur im kurzfristigen Ergebnis bei Behandlungsende beurteilen, sondern auch angesichts der steigenden Lebenserwartung unserer Patienten. Mit einer stetigen Weiterbildung im Bereich der Restaurativen Zahnmedizin sollte es also möglich sein, eine „ästh-ethische“ Zahnmedizin anzubieten.