Statements 26.06.2026
Zahnmedizin im Drei-Säulen-Modell: Weiter so – oder Neustart?
Die Bundesregierung hat verschiedene Kommissionen mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Kostendämpfung und zur Strukturreform beauftragt. Im ersten Gesetzesentwurf auf der Grundlage der Empfehlungen der Finanzkommission finden sich vor allem Vorschläge, die Beitragszahler und Leistungserbringer belasten – der Bundeshaushalt soll sogar (gegen die Empfehlung) entlastet werden. Die propagierte „Einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“ wird nicht ohne Folgen für die Versorgung bleiben – ein „Weiter so“ kann es nicht geben. Vor diesem Hintergrund sind Ideen gefragt, mit welchen Maßnahmen eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und zugleich wirtschaftlich tragfähige Versorgung langfristig gesichert werden kann.
Der folgende Beitrag diskutiert, welche Perspektiven ein von Prof. Dr. Thomas Drabinski (IfMDA) und Ralf Hermes (IK) vorgestelltes Drei-Säulen-Modell für das Gesundheitswesen und speziell die Zahnmedizin eröffnen könnte. Ziel der Autoren ist es, bestehende Finanzierungsstrukturen neu zu ordnen und dabei Solidarität, Eigenverantwortung und wirtschaftliche Stabilität in ein neues, ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
Das Drei-Säulen-Modell
Säule 1 – Solidarität & sozialer Ausgleich:
Beinhaltet die stationäre Versorgung sowie Hochkosten- und Notfallmedizin. Die Finanzierung erfolgt vor allem über Arbeitgeberbeiträge und Steuern. Für die Zahnmedizin finanziert diese Säule eine Grundversorgung für Menschen, die eine ergänzende Absicherung nicht selbst tragen können.
⇒ Mehrwert: Schutz vor großen Gesundheitsrisiken durch solidarische Absicherung.
Säule 2 - Schutzkern der Versorgung
Steht für die ambulante Regelversorgung. Die Finanzierung erfolgt über Gesundheitspauschalen/-prämien. Sie sichert, was für eine notwendige, wohnortnahe und alltäglich unverzichtbare Versorgung gebraucht wird.
⇒ Mehrwert: Planbare und transparente Finanzierung der notwendigen Versorgung.
Säule 3 - Wahlfreiheit & private Verantwortung
Steht für Wahlfreiheit, private Differenzierung, Zusatzversicherung, Innovation und Eigenverantwortung. Die Finanzierung erfolgt über Zusatzversicherungen, Wahltarife und Selbstzahler. Sie macht Solidarität präziser, weil nicht jede komfort-, material- oder qualitätsdifferenzierte Leistung automatisch als kollektiv finanzierte Regelversorgung behandelt werden kann.
⇒ Mehrwert: Mehr Wahlfreiheit und Raum für Innovation und individuelle Bedürfnisse.
Die Zahnmedizin als Vorreiter einer Mischfinanzierung
In der Zahnmedizin ist das Prinzip des 3-Säulen-Modells faktisch schon eingeführt. Hier funktionieren Versorgung, Eigenanteil, private Abrechnung und Zusatzversicherungen bereits nebeneinander. Der hier diskutierte Modellansatz nimmt diese bestehende Mischfinanzierung auf, um daraus eine transparentere Architektur für die Zukunft zu entwickeln.
Die Wachstumsdynamik der Zahnmedizin im GKV-System ist eher schwach (im Vergleich zu anderen Bereichen). Für die Zahnarztpraxen bedeutet das: Wer weiter auf die GKV-Leitungsdynamik setzt, macht die eigene Praxis abhängig von Spargesetzen, Punktwertbegrenzungen und politischen Eingriffen. Denn in der GKV beginnt wegen der permanenten Einnahmeschwäche eine Phase neuerlicher Kostendämpfungen, Priorisierungen, Begrenzungen und Rationierungen.
Genau hier versucht das Drei-Säulen-Modell ein Lösung auch für die Zahnmedizin zu formulieren: Es soll dort, wo es sachlich möglich ist, eine solide dritte Säule schaffen, damit Versorgungsstrukturen und Qualität nicht unter einer immer enger werdenden GKV-Finanzierung leiden.
Was die Zahlen zeigen
Das KZBV-Jahrbuch 2025 (S. 43) zeigt GKV-Ausgaben für konservierend-chirurgische Behandlung, Individualprophylaxe, Kieferorthopädie, Parodontalbehandlung, Kiefergelenk/Kieferbruch und Zahnersatz für 2024 von 18,2 Mrd. € (5,8 % der GKV-Leistungsausgaben, Wachstumsrate gegenüber 2023 +3,4 %). Zahnersatz macht knapp ein Viertel der Ausgaben aus: Dieser Bereich ist planbar, materialabhängig, qualitätsdifferenziert und seit langem mit Eigenanteilen sowie Zusatzversicherung verbunden und passt deshalb strukturell in die dritte Säule.
Die PKV-Zahlen verstärken diesen Befund: 2024 gab es rund 20,16 Mio. Zahnzusatzversicherung – ein Massenmarkt. Noch deutlicher wird die bestehende Struktur durch die Einnahme-Überschussrechnung 2023 (KZBV-Jahrbuch 2025, S. 118): 52,1 % entfielen auf die GKV, 47,9 Prozent auf die Privatabrechnung (dritte Säule und PKV). Das heißt, die ambulante Zahnmedizin ist nahezu hälftig privat finanziert und die zahnärztliche Versorgung von GKV-Versicherten funktioniert sehr gut mit Eigenanteilen, Mehrkostenvereinbarungen, GOZ-Leistungen und Zusatzversicherungen.
Eine noch stärkere Überführung planbarer Zahnmedizin für Erwachsene in die dritte Säule könnte für die Zahnarztpraxen eine höhere Einnahmendynamik ermöglichen und verhindern, dass zukünftige GKV-Begrenzungen auf die Praxen durchschlagen: Für freiberufliche Zahnarztpraxen eine Frage der wirtschaftlichen Resilienz.
Diese Zahlen und Argumente sprechen nicht für eine weitere Verengung der Zahnmedizin durch Budgetlogik. Sie sprechen für eine Finanzierungsordnung, die ehrlich benennt, welcher Teil solidarisch geschützt werden muss und welcher Teil besser über Wahlfreiheit, Zusatzversicherung und private Finanzierung organisiert wird.
Zahnmedizin im Drei-Säulen-Modell: Ein Zukunftsbild
Für die Zahnmedizin ergibt sich daraus ein klares, aber bewusst diskussionsoffenes Zielbild.
In Säule 2 gehört nur der eng definierte zahnmedizinische Schutzkern. Dazu zählen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (bzw. so lange Kindergeldbezug besteht), Individualprophylaxe und Früherkennung, medizinisch indizierte Kieferorthopädie bei Minderjährigen, Schmerzbehandlung, Notfälle, akute Infektionen, Trauma und Kieferbruch. Säule 2 wäre damit nicht Zahnmedizin für alle in allen Ausprägungen, sondern zahnmedizinische Schutzversorgung.
Auf Grundlage der vorliegenden KZBV-Zahlen lässt sich dieser Säule-2-Kern plausibel simulieren. Nimmt man Individualprophylaxe vollständig in Säule 2, Kieferorthopädie weit überwiegend für Kinder und Jugendliche, Kieferbruch/Kiefergelenk überwiegend als Akut- und Schutzleistung, konservierend-chirurgische Leistungen nur anteilig für Kinder, Schmerz und Notfall sowie Parodontalbehandlung nur in eng definierten Sonderfällen, ergibt sich ein Säule-2-Volumen von etwa 5 bis 6 Mrd. €.
In Säule 3 gehören Zahnersatz, Routinezahnmedizin bei Erwachsenen, planbare Parodontalversorgung, Erwachsenen-Kieferorthopädie, höherwertige Füllungen, Implantologie, besondere Materialwahl, Ästhetik, Komfort und zusätzliche Präventionspakete für Erwachsene. Dieser Bereich wäre nicht ungeregelt, sondern transparent über Zusatzversicherungen, private Dentalpauschalen, GOZ, Eigenbeteiligungen sowie vertraglich definierte und vergütete Leistungsangebote organisiert. Die schon heute verbreitete Zahnzusatzversicherung wäre damit nicht mehr bloß Ergänzung eines unübersichtlichen Systems, sondern institutioneller Bestandteil.
Der zentrale Vorteil liegt in der Absicherung der Zahnarztpraxen. Wenn Demografie bedingt die GKV in den kommenden Jahren aufwachsend ambulante Kosten begrenzt, könnten Zahnarztpraxen durch eine starke dritte Säule ihre Einnahmen sichern, Investitionen finanzieren, Personal halten, moderne Verfahren anbieten und Qualität weiterentwickeln, ohne die GKV-Absenkungen spürbar mittragen zu müssen.
Entscheidend ist aber: Ein solches Modell darf soziale Zugangshürden nicht aus dem Blick verlieren. Die Aufgabe der ersten Säule ist der soziale Ausgleich für klar definierte Gruppen, die eine Säule-3-Absicherung nicht selbst tragen können, wie etwa Menschen in Grundsicherung, einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner oder Pflegebedürftige mit besonderem Unterstützungsbedarf. Praktisch könnte über die erste Säule ein Zuschuss auf Antrag zu einer einfachen Dental-Zusatzabsicherung geleistet oder besondere Versorgungszuschläge für aufsuchende Versorgung in Pflegeeinrichtungen finanziert werden.
Diskussionspunkte für die Gesundheitspolitik
Die Autoren sind sich bewusst, dass der hier vorgestellte Vorschlag kontrovers diskutiert werden kann. Insbesondere die Abgrenzung der einzelnen Säulen, die Rolle ergänzender Versicherungsmodelle sowie die Vermeidung sozialer Härten werfen berechtigte Fragen auf. Gerade deshalb soll dieser Beitrag keine abschließende Lösung präsentieren, sondern einen Impuls für eine notwendige gesundheits- und ordnungspolitische Debatte geben.
Diese Debatte sollte jedoch von den bestehenden Realitäten ausgehen: Die Zahnmedizin ist bereits heute kein rein solidarisch finanzierter GKV-Bereich. Sie ist ein Mischsystem mit starkem Privatanteil, hoher Zusatzversicherungsdichte, erheblichem Praxisinvestitionsbedarf und zunehmendem Strukturstress.
Das Drei-Säulen-Modell nimmt diese Realität ernst. Mit ihm wird die ambulante Zahnmedizin gestärkt und aus der Grauzone zwischen GKV-Budget, Eigenanteil und Privatabrechnung herausgeführt. Es ist auch eine Antwort auf die absehbare GKV-Sparpolitik: Die kollektiv-solidarische Versorgung wird enger. Deshalb sollte dort, wo es möglich ist, ein stabiler privater Finanzierungsraum entstehen, die dritte Säule. Das heißt: Solidarität dort, wo Schutz notwendig ist, private Dynamik und Eigenverantwortung dort, wo Wahl möglich ist, sozialer Ausgleich dort, wo Zugang sonst gefährdet wäre.
Fazit
Die Zahnmedizin verfügt bereits heute über Strukturen, die wesentliche Elemente des Drei-Säulen-Modells vorwegnehmen. Der hohe Anteil privater Finanzierung, die breite Verankerung von Zusatzversicherungen sowie die differenzierte Leistungsnachfrage sprechen dafür, die bestehende Mischfinanzierung transparenter und ordnungspolitisch konsistenter weiterzuentwickeln.
Das hier vorgestellte Modell versteht sich ausdrücklich als Diskussionsbeitrag. Es soll dazu anregen, über neue Wege nachzudenken, wie Solidarität, Wahlfreiheit und wirtschaftliche Stabilität in der zahnmedizinischen Versorgung langfristig miteinander in Einklang gebracht werden können. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung erscheint eine offene Debatte über tragfähige und sozial ausgewogene Finanzierungsstrukturen notwendiger denn je.
Ob und in welcher Form eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems erfolgen sollte, bedarf einer breiten fachlichen und gesundheitspolitischen Diskussion. Das Drei-Säulen-Modell bietet hierfür einen ordnungspolitischen Orientierungsrahmen, der sowohl die Sicherung notwendiger Versorgung als auch die Förderung von Innovation, Eigenverantwortung und zukunftsfähigen Praxisstrukturen in den Blick nimmt.
Autoren: Dr. Hermes & Prof. Dr. Drabinski
Kommentar des Geschäftsführenden Vorstands des FVDZ: Denkimpuls mit gefährlichen Nebenwirkungen
Die von Prof. Dr. Drabinski und Ralf Hermes vorgelegte Analyse trifft einen Nerv: Ein „Weiter so“ in der GKV-Finanzierung ist angesichts des demografischen Wandels und gedeckelter Honorare keine Option. Dass die Zahnmedizin hierbei als Blaupause für Mischfinanzierung herangezogen wird, ist folgerichtig – immerhin leben Praxen und Patienten diesen Mix aus Solidarität und Eigenverantwortung längst erfolgreich vor.
Doch so charmant das Drei-Säulen-Modell auf dem Papier wirkt, so riskant sind die handwerklichen und strukturellen Lücken bei der vollständigen Umsetzung für die zahnmedizinische Versorgung:
Umverteilung zu Lasten der Zahnmedizin:
Verlust des Präventionserfolgs: Wenn Routineleistungen und Parodontalversorgung für Erwachsene in die rein private Säule 3 ausgelagert werden, droht die soziale Schere dramatisch aufzugehen. Jahrzehntelange Präventionserfolge dürfen nicht auf dem Altar einer vermeintlichen Systemoptimierung geopfert werden. Fern von jeder Lebensrealität ist vor allem, den Präventionserfolg betriebswirtschaftlich als „eher schwache Wachstumsdynamik der Zahnmedizin im GKV-System (im Vergleich zu anderen Bereichen)“ zu bezeichnen.
Finanzierungsrisiko ambulante Regelversorgung: Die Finanzierung der 2. Säule soll über Gesundheitspauschalen/-prämien erfolgen und sichern, was für eine notwendige, wohnortnahe und alltäglich unverzichtbare Versorgung gebraucht wird. Fällt die bewährte GKV-Basis als verlässliches Fundament weg, bricht vor allem in strukturschwachen Regionen die Mischkalkulation der Praxen zusammen. Das Resultat wäre ein beschleunigtes Praxissterben oder eine „leistungsentkoppelte Querfinanzierung“ der Säule 2 über Pauschalen. Das widerspricht zutiefst dem Prinzip der Freiberuflichkeit und schafft neue, ungeklärte Bürokratie.
Resilienz- und Umsatz-Illusion: Die Hoffnung, eine starke private Säule mache Praxen krisenfest und generiere neue Einnahmendynamiken, ist ein gefährlicher Trugschluss. Wer zahnmedizinische Behandlungen politisch als individuellen „Luxus“ deklariert und in die Eigenverantwortung verschiebt, zwingt sie in den direkten Wettbewerb mit klassischen Konsumgütern. In wirtschaftlichen Krisen führt diese extreme Konjunkturabhängigkeit zu einem drastischen Einbruch der Zahlungsbereitschaft bei den Patienten. Statt wirtschaftlicher Resilienz droht der Ruin vieler Praxen. Von Preiswettbewerb und Engpässen profitieren am Ende vor allem investorengetragene MVZ. Die gesellschaftliche Mitte würde durch drastisch teurere Zusatzversicherungen zusätzlich belastet.
Das Modell der drei Säulen ist seit Jahrzehnten ein wertvoller Debattenbeitrag. Aus Sicht der Zahnärzteschaft und im Sinne des Patientenwohls gilt jedoch: Ein Systemausstieg à la „Brexit“ löst keine Probleme, er verschiebt sie nur. Finanzierungsprobleme der GKV dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass ausgerechnet der erfolgreichste Präventionsbereich des Gesundheitswesens geschwächt wird. Wer Prävention verteuert, wird Behandlungskosten erhöhen – medizinisch wie volkswirtschaftlich. Der Geschäftsführende Vorstand des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. bleibt deshalb bei seinem eingeschlagenen Weg, dem Bekenntnis zum Dualen System und einer gemeinsamen Stimme der Zahnmedizin gegenüber der Politik.
Autor: FVDZ