Recht 17.03.2014

Behandlungsfehler: Aufs Gutachten kommt es an

Behandlungsfehler: Aufs Gutachten kommt es an

Foto: © Coloures-Pic - Fotolia.com

Wenn ein Patient seinem Arzt einen Behandlungsfehler vorwirft, steht und fällt seine Erfolgsaussicht mit dem Gutachten, das er darüber der Schlichtungsstelle oder dem Gericht vorlegt. Gesetzlich Versicherte können von ihrer Krankenkasse ein kostenloses Gutachten bekommen, berichtet die „Apotheken Umschau“.

Private Krankenkassen bieten ihren Versicherten diesen Service nicht, so Claudia Schlund von der  Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Wer entschädigt werden möchte, dem rät Schlund zunächst zu einer außergerichtlichen Einigung, allerdings mit Unterstützung eines kundigen Anwalts. Dieses Verfahren dauert im Schnitt 13 Monate, ein Gerichtsprozess oft Jahre. Verliert der Kläger, kostet ihn das viele tausend Euro.

Quelle: „Apotheken Umschau“ 9/2013 B/OTS

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