Kieferorthopädie 30.06.2026

Botulinumtoxin bei Bruxismus – Was Zahnärzte dürfen und wissen müssen



Botulinumtoxin hat sich in den vergangenen Jahren als fester Bestandteil der Bruxismustherapie etabliert. Die aktualisierte S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung von Bruxismus“ erwähnt die Injektion erstmals in einem eigenen Kapitel als mögliche Behandlungsmaßnahme. Doch wie belastbar ist die Evidenz? Wann ist die Therapie sinnvoll? Und was müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte rechtlich beachten?

Botulinumtoxin bei Bruxismus – Was Zahnärzte dürfen und wissen müssen

Foto: Orofacial Academy, 2026 – Eigene Darstellung (KI-unterstützt)

Bruxismus und craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD) gehören zu den häufigsten funktionellen Problemen im zahnärztlichen Alltag. Während Aufbissschienen, Physiotherapie und verhaltenstherapeutische Maßnahmen die Basis der Behandlung bilden, rückt Botulinumtoxin zunehmend in den Fokus. Gleichzeitig bestehen in der Kollegenschaft Unsicherheiten über die Evidenzlage und die rechtliche Zulässigkeit der Anwendung.

Kurzupdate Bruxismus

Nach der aktuellen Konsensusdefinition bezeichnet Bruxismus eine wiederholte Aktivität der Kaumuskulatur, die durch Knirschen oder Pressen der Zähne sowie durch das Zusammenpressen der Kiefer charakterisiert ist [1, 2]. Dabei wird zwischen Schlaf- und Wachbruxismus unterschieden [1, 2]. Bruxismus wird heute nicht grundsätzlich als Erkrankung, sondern als Verhalten mit potenziell positiven oder negativen klinischen Konsequenzen verstanden [1, 2].

Mit einer Gesamtprävalenz von etwa 20 % zählt Bruxismus zu den häufigen oralen Parafunktionen. Die Prävalenz des Schlafbruxismus ist dabei altersabhängig und sinkt von 14–18 % im Kindesalter über 5–6 % im Erwachsenenalter auf etwa 3 % bei Personen über 60 Jahren [3, 4].

Die Entstehung des Bruxismus ist bislang nicht vollständig geklärt [5]. Nach aktuellem Verständnis handelt es sich um ein überwiegend zentral reguliertes Geschehen, dessen Ausprägung durch verschiedene Faktoren beeinflusst wird [6]. Hierzu zählen psychosoziale Belastungen, genetische Einflüsse, Veränderungen im Neurotransmitterstoffwechsel sowie bestimmte Medikamente und psychotrope Substanzen [5, 7]. Während Wachbruxismus vor allem mit emotionalem Stress assoziiert wird [8], werden für Schlafbruxismus überwiegend zentralnervöse Mechanismen diskutiert [9]. Okklusale Faktoren gelten heute hingegen nicht mehr als Ursache des Bruxismus [10].

Nicht jeder Bruxismus ist behandlungsbedürftig. Er kann Risikofaktor, protektiver Faktor oder klinisch unauffälliges Verhalten sein [2]. Behandlungsbedarf besteht vor allem dann, wenn Schmerzen, Einschränkungen der Funktion oder relevante Zahnhartsubstanzverluste auftreten. Die Therapie orientiert sich damit nicht am Vorliegen der Muskelaktivität allein, sondern an den individuellen Beschwerden des Patienten und ihren klinischen Konsequenzen [2, 11].

Abbildung 2: Schematische Darstellung des Wirkmechanismus von Botulinumtoxin.
© OROFACIAL ACADEMY – Alle Rechte vorbehalten

Einsatz von Botulinumtoxin zur Muskelaktivitätsreduktion

Sein neuromuskulärer Wirkmechanismus macht den Neuromodulator Botulinumtoxin zu einem naheliegenden Ansatz in der Therapie des Bruxismus.

Derzeit sind mehrere Serotypen des Botulinumtoxins beschrieben. Für die klinische Anwendung werden jedoch nahezu ausschließlich Präparate auf Basis von Botulinumtoxin Typ A eingesetzt. [12].

Botulinumtoxin hemmt die Freisetzung von Acetylcholin an der motorischen Endplatte (Abb. 2) und reduziert so die Aktivität der behandelten Muskulatur [13]. In der Bruxismustherapie werden primär der Musculus masseter und der Musculus temporalis behandelt [5].

Ziel der Behandlung ist eine dosierte Reduktion der Aktivität und Kraft der Kaumuskulatur, um die auf das stomatognathe System wirkenden Belastungen zu verringern und myogene Beschwerden zu lindern [14]. Die Wirkung setzt typischerweise innerhalb weniger Tage nach der Injektion ein und hält in der Regel drei bis sechs Monate an [5].

Aktuelle Evidenzlage für die Anwendung von Botulinumtoxin bei Bruxismus

Die wissenschaftliche Datenlage zur Anwendung von Botulinumtoxin bei Bruxismus hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Mehrere systematische Reviews und Meta-Analysen berichten über positive Effekte hinsichtlich Schmerzreduktion, Schlafqualität und klinischer Symptomatik sowie über eine Abnahme der Intensität der Kaumuskelaktivität [15–18]. Dabei scheint Botulinumtoxin insbesondere die Kraftentwicklung der Kaumuskulatur zu reduzieren, ohne die Bruxismusaktivität zwangsläufig vollständig zu unterdrücken [19–21].

Die aktualisierte S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung von Bruxismus“ trägt dieser Entwicklung Rechnung und widmet der Botulinumtoxin-Therapie erstmals ein eigenes Kapitel. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Injektion von Botulinumtoxin in die Kaumuskulatur bei erwachsenen Patienten als Behandlungsoption erwogen werden kann, insbesondere wenn konservative Maßnahmen wie Aufklärung, Verhaltensmodifikation oder Schienentherapie nicht den gewünschten Erfolg erzielen [5]. Gleichzeitig weist die Leitlinie auf bestehende Limitationen hin. Die verfügbaren Studien unterscheiden sich teils erheblich hinsichtlich Patientenselektion, Zielmuskulatur, Dosierung, Injektionstechnik und Nachbeobachtungszeitraum [5].

Zudem konnten nicht alle systematischen Übersichtsarbeiten eine eindeutige Überlegenheit gegenüber Placebo oder alternativen Therapieansätzen nachweisen [22, 23]. Standardisierte Dosierungsschemata und belastbare Langzeitdaten fehlen bislang.

Die aktuelle Evidenz spricht dennoch dafür, dass Botulinumtoxin seinen festen Platz im therapeutischen Spektrum des Bruxismus hat, insbesondere bei Patienten mit ausgeprägter muskulärer Symptomatik und unzureichendem Ansprechen auf konservative Behandlungsmaßnahmen.

Botulinumtoxin bei Bruxismus aus rechtlicher Sicht

Mit der zunehmenden Etablierung von Botulinumtoxin gewinnt auch die rechtliche Einordnung dieser Behandlung an Bedeutung. Für die zahnärztliche Praxis

Abbildung 3: Flowchart zum Therapiealgorithmus von Botulinumtoxin bei Bruxismus.
© OROFACIAL ACADEMY – Alle Rechte vorbehalten

stellt sich dabei die Frage, inwieweit die Anwendung von Botulinumtoxin zur Behandlung funktioneller Störungen des Kausystems vom zahnärztlichen Tätigkeitsbereich erfasst wird.

Gemäß § 1 Abs. 3 Zahnheilkundegesetz (ZHG) umfasst die Zahnheilkunde die Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Bruxismus und CMD betreffen das stomatognathe System und gehören zu den klassischen Tätigkeitsfeldern der Zahnmedizin. In der Fachliteratur wird deshalb überwiegend vertreten, dass die Anwendung von Botulinumtoxin zur Behandlung bruxismusassoziierter Beschwerden oder myogener CMD-Symptomatik grundsätzlich dem zahnärztlichen Tätigkeitsbereich zugeordnet werden kann – sofern eine entsprechende Indikation vorliegt und die Behandlung beherrscht und fachgerecht durchgeführt wird [24]. In diesem Fall sind auch extraorale Injektionen zulässig (OVG NRW, Urteil vom 18. April 2013, a.a.O., juris, Rn. 47; OLG Zweibrücken, a.a.O., Rn. 53, 58).

Hiervon abzugrenzen sind Anwendungen außerhalb des zahnärztlichen Tätigkeitsbereichs. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht berechtigt, Botulinumtoxin zu ästhetischen Zwecken im Gesichts- und Halsbereich sowie zur Behandlung von Erkrankungen außerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferregion, beispielsweise zur Migränetherapie oder zur Behandlung einer Hyperhidrose, anzuwenden (OVG NRW, Urteil vom 18. April 2013, Az.: 13 A 1210/11, juris).

Off-Label-Use: Besondere Anforderungen an Aufklärung und Indikationsstellung

Die Anwendung von Botulinumtoxin bei Bruxismus erfolgt in Deutschland derzeit außerhalb der arzneimittelrechtlich zugelassenen Indikationen und stellt damit einen sogenannten Off-Label-Use dar. Dies ist in der Medizin grundsätzlich zulässig, sofern die Anwendung nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse vertretbar ist, eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgt und die Patienten hierüber aufgeklärt werden. Die Aufnahme der Botulinumtoxin-Therapie in die aktuelle S3-Leitlinie ersetzt zwar keine arzneimittelrechtliche Zulassung, dokumentiert jedoch, dass die verfügbare Evidenz im Rahmen eines strukturierten Leitlinienprozesses bewertet wurde.

Für die Praxis bedeutet dies, dass an Indikationsstellung, Aufklärung und Dokumentation besondere Anforderungen zu stellen sind. Patienten sollten darüber informiert werden, dass die Behandlung im Rahmen eines Off-Label-Use erfolgt und für diese Indikation keine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht. Ebenso sind potenzielle Nebenwirkungen und unerwünschte Effekte zu besprechen. Da die Behandlung von Bruxismus mit Botulinumtoxin in Deutschland in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, sollte auch auf die meist privat zu tragenden Kosten hingewiesen werden.

Indikationsstellung in der klinischen Praxis

Botulinumtoxin ersetzt keine Diagnostik und keine konservative Basistherapie. Als Ergänzung innerhalb eines multimodalen Konzepts kann die Injektion jedoch sinnvoll sein, wenn konservative Maßnahmen allein nicht zum gewünschten Behandlungserfolg geführt haben [5] (Abb. 3).

In der klinischen Praxis kann die Injektion insbesondere bei Patienten mit ausgeprägter muskulärer Symptomatik erwogen werden. Hierzu zählen vor allem myofasziale Schmerzen der Kaumuskulatur, schmerzhafte Muskelverspannungen [15–18], eine funktionell relevante Masseterhypertrophie [25] sowie persistierende Beschwerden trotz konsequenter konservativer Therapie [18]. Entscheidend für die Indikationsstellung ist dabei nicht die Bruxismusaktivität allein, sondern das Ausmaß der damit verbundenen Beschwerden und funktionellen Beeinträchtigungen [19, 26].

Fazit

Botulinumtoxin hat sich als ergänzende Therapieoption bei Bruxismus und myogenen CMD-Beschwerden etabliert. Die aktuelle S3-Leitlinie sieht die Behandlung bei ausgewählten Patienten als mögliche Option, insbesondere nach unzureichendem Ansprechen auf konservative Maßnahmen.

Voraussetzung sind eine sorgfältige Indikationsstellung, eine umfassende Aufklärung sowie sichere anatomische Kenntnisse und Injektionstechniken. Richtig eingesetzt kann Botulinumtoxin das therapeutische Spektrum bei funktionellen Beschwerden des Kausystems sinnvoll erweitern.

Literatur

Autoren: Dr. med. Moritz Dyck und Dr. med. Dr. med. dent. Nicolas Noetzel

Mehr Fachartikel aus Kieferorthopädie

ePaper