Recht 04.02.2025

Amalgam ade: Was sollte man zum Verbot wissen



Amalgam ade: Was sollte man zum Verbot wissen

Foto: Alex Mit – stock.adobe.com

Seit dem 1. Januar 2025 ist Dentalamalgam in der EU nahezu vollständig verboten. Dieses Verbot betrifft die Zahnärzteschaft nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich, da umfassende neue Vorschriften gelten. Obwohl nur noch 3,2 Prozent der Zahnfüllungen in Deutschland aus Amalgam bestehen, erfordert das Verbot eine Anpassung der Praxisabläufe. Im Folgenden ­finden Sie eine kompakte Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Pflichten und Handlungsempfehlungen:

Pflichten für Zahnärzte

  • Verwendung nur in Ausnahmefällen: Amalgam darf ausschließlich bei streng begründeten medi­zinischen Ausnahmen eingesetzt werden. Diese Ausnahmefälle müssen umfassend dokumentiert werden, inklusive der Gründe für den Verzicht
    auf Alternativen.

  • Fachgerechte Entsorgung: Altbestände, Amal­gamabscheider und Reste sind über zertifizierte Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. Zahnarztpraxen sind verpflichtet, Entsorgungsnachweise aufzubewahren.

  • Patientenaufklärung: Patienten müssen über die Risiken von Amalgam sowie über die Alternativen informiert werden. Dies schließen medizinische Vorteile, mögliche Zusatzkosten und die Halt­barkeit der Materialien ein. Die Aufklärung ist in der Patientenakte zu dokumentieren.

  • Wasserkreislauf schützen: Praxen müssensicherstellen, dass keine Amalgamrückstände in den Wasserkreislauf gelangen. Bis alle Altlasten entsorgt sind, bleibt der Einsatz von Amalgam­abscheidern verpflichtend.

Haftungsrisiken

  • Unzulässiger Einsatz: Der Einsatz von Amalgam außerhalb der zulässigen Ausnahmen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern
    belegt werden kann.

  • Entsorgungsfehler: Fehler bei der Entsorgung können gegen Umweltvorschriften verstoßen und zu recht­lichen Sanktionen führen.

  • Aufklärungsfehler: Wird ein Patient nicht ordnungs­gemäß über Alternativen informiert, könnten Schadensersatzansprüche drohen, falls die gewählte Behandlung Nachteile mit sich bringt.

Handlungsempfehlungen

  • Sensibilisieren Sie Ihr Team für die neuen Regelungen und die korrekte Anwendung und Dokumentation.

  • Entwickeln Sie klare Vorlagen für die Dokumentation von Ausnahmen und Aufklärungsgesprächen.

  • Stellen Sie sicher, dass Altlasten fachgerecht entsorgt und die entsprechenden Nachweise archiviert werden.

  • Informieren Sie Ihre Patienten proaktiv über die neuen Regelungen und bieten Sie klare Alternativen an.

Fazit

Das Amalgamverbot bringt nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch klare rechtliche Verpflichtungen für Zahnärzte. Praxen, die frühzeitig ihre Abläufe anpassen, die gesetz­lichen Vorgaben einhalten und ihre Patienten transparent informieren, minimieren Risiken und profitieren langfristig von einer modernen und nachhaltigen Positionierung.

Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Dieser Beitrag stammt von dem Anbieter und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider.
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