Praxis

MVZ ohne (zahn-)ärztliche Leitung verliert Honoraranspruch

Branchenmeldungen 19.03.2025
Nach einem Urteil des Sozialgerichts München vom 29.02.2024 (Az. S 49 KA 5037/23) kann ein MVZ nur mit einer (zahn-)ärztlichen Leitung ordnungsgemäß Leistungen erbringen und damit auch ordnungsgemäß abrechnen. Hat das MVZ keinen (zahn-)ärztlichen Leiter, verliert es den vollständigen Honoraranspruch, auch wenn das MVZ zwischenzeitlich weiterhin über eine Zulassung verfügt.

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Branchenmeldungen 19.03.2025
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