Praxis

Versicherungsschutz bei Behandlungsfehlern

Branchenmeldungen 28.02.2011
Weiterhin Vorsicht bei Anerkenntnis der Arzthaftung Ärzten ist es zwar nicht länger verboten, eine Schuld bei Behandlungsfehlern einzugestehen, dennoch bleibt solch ein Schuldanerkenntnis riskant. Denn wenn die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht anerkennt, können Ärzte auf den Zahlungsforderungen geschädigter Patienten sitzen bleiben. Die Versicherer leisten nur das, was sie nach der Sach- und Rechtslage tatsächlich schulden. Konkret bedeutet dies: Gesteht ein Arzt seine Schuld ein und

Ehrung für Kinderärztin

Branchenmeldungen 28.02.2011
Für ihre langjährigen Verdienste um die Förderung der Jugendzahnpflege wurde der Kinderärztin Dr. Vanessa de Moura Sieber das Silberne Ehrenzeichen... Für ihre langjährigen Verdienste um die Förderung der Jugendzahnpflege wurde der Kinderärztin...

„Das iPad kommt ja wie gerufen!“

Branchenmeldungen 27.02.2011
Wer bis Ende 2010 den ZWP online Newsletter abonnierte, konnte ein iPad gewinnen. Dr. Jvan Fröhlicher, Zahnarzt in Solothurn wurde nun als glücklicher... Wer bis Ende 2010 den ZWP online Newsletter abonnierte, konnte ein iPad gewinnen. Dr. Jvan...

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