Änderung rückwirkend zum 1. Oktober geplant
Dass Vertragsärzte über das 68. Lebensjahr hinaus praktizieren dürfen, plant die Bundesregierung seit längerem. Nun ist vorgesehen, dass die bisherige Begrenzung in Paragraf 95 SGB V aufgehoben werden soll.
Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, könnten Vertragsärzte im entsprechenden Alter dann umgehend weiter praktizieren, sofern ihr Vertragsarztsitz noch nicht nachbesetzt wurde.
Die Änderung der Vorschrift soll im Rahmen des Gesetzes zur
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Bislang...
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