Branchenmeldungen 16.03.2016
2,9 Prozent mehr Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte
Zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages tritt am 1. April 2016 in Kraft
Um 2,9 Prozent erhöhen sich ab dem 1. April 2016 die Tarifgehälter für
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen,
Westfalen-Lippe und im Saarland. Dann tritt die zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages
in Kraft. Anfang vergangenen Jahres hatten sich die Tarifpartner – der
Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur
Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten /
Zahnarzthelferinnen (AAZ) – in Hamburg auf den neuen Vertrag geeinigt.
Die erste Stufe – ein Plus von mindestens 100 Euro brutto – galt bereits
rückwirkend zum 1. Januar 2015.
Ebenfalls zum 1. April 2016 werden die monatlichen
Ausbildungsvergütungen erhöht. Sie betragen ab nächstem Monat im ersten
Ausbildungsjahr 750 Euro, im zweiten 790 und im dritten 840 Euro.
Mit dieser Stufe beginnt die gültige Gehaltstabelle in den ersten drei
Berufsjahren bei 1.794,00 Euro brutto. Je nach Qualifikation können die
Zahnmedizinischen Fachangestellten in höhere Tätigkeitsgruppen (TG)
eingestuft werden und erhalten entsprechende prozentuale Aufschläge von
7,5 Prozent (in TG II), 17,5 Prozent (in TG III), 25 Prozent (in TG IV)
und 30 Prozent (in TG V). Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen aus den
Tätigkeitsgruppen IV und V erhöhen sich die Zuschläge auf 30 bzw. 35
Prozent, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der
erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit
bis zum 30. Juni 2017.
„Wir freuen uns, dass wir dieses Ergebnis für unsere Kolleginnen und
Kollegen in den Zahnarztpraxen erzielen konnten“, erklärt dazu
Vizepräsidentin Carmen Gandila. „Allerdings ist der erhoffte positive
Effekt auf die anderen Kammerbereiche bisher ausgeblieben. Nach wie vor
stellen sich nur Zahnärzte und Zahnärztinnen aus Hamburg, Hessen,
Westfalen-Lippe und dem Saarland der Verantwortung als Arbeitgeber und
dokumentieren diese durch das Abschließen von Tarifverträgen. Das ist
umso erstaunlicher, da der Fachkräfteengpass im Beruf ZFA inzwischen von
allen Seiten bestätigt wird und die Tarifverhandlungen auch in anderen
Bundesländern auf großes Interesse gestoßen waren. Deshalb appellieren
wir wiederholt an die Arbeitgeber: Zeichnen Sie diesen Tarifvertrag nach
und zeigen Sie damit den Schulabsolventen, den Auszubildenden und den
ausgebildeten Fachkräften, dass der Beruf Zahnmedizinische/r
Fachangestellte/r eine finanzielle Perspektive hat, Chancen für die
persönliche und berufliche Entwicklung bietet und auch gesellschaftlich
anerkannt ist.“
Quelle: VMF
Anzeige