Branchenmeldungen 23.04.2013

Abrechnungsempfehlung für die Photodynamische Therapie

Abrechnungsempfehlung für die Photodynamische Therapie

Foto: © Igor Mojzes - Fotolia.com

Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat eine Abrechnungsempfehlung für Zahnärzte herausgegeben, die sich mit dem Einsatz der Photodynamischen Therapie (PDT) im Rahmen der Parodontitis- und Periimplantitistherapie befasst. Damit die DKV die Kosten erstattet, muss das eingesetzte Therapieverfahren bestimmte Anforderungen erfüllen.

Die Abrechnungsempfehlung wurde gemeinsam mit externen Fachleuten entwickelt. Dazu führte die DKV Gespräche mit Zahnärzten und der Dentalindustrie. Außerdem wertete sie wissenschaftliche Daten über die Therapie aus.

'Die Photodynamik ist ein innovatives Thema bei der Bekämpfung bakterieller Entzündungen im Mundraum und wird in den Praxen sehr unterschiedlich eingesetzt. Konkrete Abrechnungsempfehlungen sind von besonderer Bedeutung in der Zusammenarbeit von Therapeuten, Industrie und Versicherungen zum Wohle der Patienten', informiert Zahnarzt Dr. Björn Eggert, Geschäftsführer der goDentis GmbH.

Bei der PDT handelt es sich um eine selbstständige zahnärztliche Leistung, die in der aktuellen GOZ, der Gebührenordnung für Zahnärzte, nicht beschrieben ist. Sie ist daher entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses zu berechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen in der Regel nicht für die Kosten auf, weil sie im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten ist. Für gesetzlich versicherte Patienten bietet die DKV den Tarif 'KombiMed DBE', der die Abrechnung photodynamischer Therapieformen unter bestimmten Voraussetzungen beinhaltet.

Informationen zum Tarif KombiMed DBE auf www.godentis.de/ihre-godentis/privat-fuer-alle

Informationen zur Abrechnungsempfehlung www.godentis.de/godentis-akademie/fuer-ihre-praxis.

Quelle: VWD/goDentis

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