Branchenmeldungen 28.02.2011
Altersgrenze «nur» für Vertragszahnärzte möglicherweise unzulässige Diskriminierung
Für bedenklich hält der Gerichtshof die Regelung, wonach Kassenzahnärzte ihre Tätigkeit mit Vollendung des 68. Lebensjahres aufgeben müssen. Denn diese Altersgrenze gelte nicht für Zahnärzte ohne Kassenzulassung. Eine solche Maßnahme sei daher widersprüchlich und könne nicht als für den Gesundheitsschutz der Patienten erforderlich angesehen werden, so die Luxemburger Richter ebenfalls am 12.01.2010 im Verfahren «Domnica Petersen gegen Berufungsausschuss für Zahnärzte für den Bezirk Westfalen-Lippe» (Az.: C-341/08).
Quelle: EuGH, Urteil vom 12.01.2010 - C-229/08; C-341/08