Branchenmeldungen 02.07.2018
Anpassungen bezüglich der Honorartarife zum 1. Juli wirksam
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Die Gesamtvertragliche Vereinbarung gemäß § 343d ASVG zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HV) tritt zum 1. Juli in Kraft.
Er beinhaltet Anpassungen bezüglich der Honorartarife. Die Honorarordnung für Vertragszahnärzte vom 1. Jänner 2018 wird durch die Vereinbarung zwischen ÖZÄK und HV inhaltlich angepasst. Aktualisierungen und Ergänzungen gibt es vor allem im Bereich konservierend-chirurgische Zahnbehandlung.
Die Vereinbarung, die zum 1. Juli 2018 wirksam wird, kann hier vollständig eingesehen werden.