Branchenmeldungen 31.03.2016

Antikorruptionsgesetz: Der Einsatz des BDIZ EDI hat sich gelohnt

Antikorruptionsgesetz: Der Einsatz des BDIZ EDI hat sich gelohnt

Foto: © freshidea – Fotolia

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wird nun doch schneller kommen, als es nach der 1. Lesung im Deutschen Bundestag und nach der Dezember-Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz den Anschein hatte. Damals gab es Detailkritik am Regierungsentwurf, die nun ausgeräumt zu sein scheint. Bereits Ende April könnte der Gesetzentwurf abschließend beraten und verabschiedet werden. Dennoch hat der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) ein wenig Anlass zur Freude. Der BDIZ EDI hatte sich mit einem eigenen alternativen Gesetzentwurf in die Beratungen eingebracht. Wie jetzt bekannt wurde, ist die Verletzung heilberufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten als Straftatbestand vom Tisch.

Der BDIZ EDI hat seit 2013 über die Inhalte des geplanten Antikorruptionsgesetzes informiert und davor gewarnt, die akademischen Heilberufe per se unter Generalverdacht zu stellen. Wie keine andere Organisation informierte der Verband die zahnärztliche und ärztliche Öffentlichkeit. Die Aktivitäten mündeten in das Einbringen eines eigenen alternativen Gesetzentwurfs, der dem Bundesjustizminister und im Bundeskanzleramt vorlag. Offensichtlich hat das Intervenieren im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags nun Früchte getragen.

„Unser hartnäckiges Nachhaken bei der Politik hat sich demnach gelohnt“, sagt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger. Die Prinzipien der Gleichbehandlung und der Gerechtigkeit werden nun deutlicher herausgearbeitet. Nicht allein die akademischen Heilberufe, sondern auch die Hilfsberufe mit staatlicher Ausbildung werden erfasst und den unterschiedlichen Berufsordnungen der Zahnärzte und Ärzte in den einzelnen Kammerbereichen wird Rechnung getragen. Der BDIZ EDI hatte das Antikorruptionsgesetz immer wieder zum Thema gemacht – sowohl gegenüber den Spitzenvertretern von Ärzten und Zahnärzten als auch gegenüber der Politik. Mit einer umfangreichen Informationsoffensive sensibilisierte der BDIZ EDI auch die betroffenen Heilberufsgruppen in Gesprächen, Workshops und mit Informationsmaterial für das Thema.

In einer ersten Bewertung des Beratungsergebnisses sagt der Justiziar des BDIZ EDI, Prof. Dr. Thomas Ratajczak: „Es sind zwar nicht alle Probleme behoben, aber ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit ist mit dem geänderten Entwurf in jedem Fall erreicht.“

Quelle: BDIZ EDI

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