Branchenmeldungen 14.04.2026
BDIZ EDI zeigt die Wege aus dem Abrechnungsdschungel
Mit der neuen BDIZ EDI‑Tabelle 2026 aktualisiert der Verband seine seit vielen Jahren etablierte Gebührenhilfe, die auf Grundlage von BEMA, GOZ und GOÄ systematisch (Rot-Grün-Vergleich) darstellt, wo der 2,3-fache Steigerungsfaktor im Vergleich zum BEMA nicht mehr ausreicht, um betriebswirtschaftlich das GKV-Niveau zu errreiche. 135 BEMA-Leistungen sind inzwischen durch den kontinuierlich steigenden BEMA-Punktwert besser bewertet als die GOZ/GOÄ im 2,3-fachen Satz.
Der 2008 vom Bundesgesundheitsministerium zugestandene Stundensatz von 194 Euro wurde vom BDIZ EDI der zwischenzeitlichen Inflation angepasst und beträgt so für 2026 auf 435 Euro. Aber allenfalls kleine Praxen können mit einem Mindesthonorarumsatzbedarf /Stunde von 435 Euro auskommen. In den Tabellen sind die betriebswirtschaftlich kalkulierten Zeiten für die jeweilige Leistung beim 2,3- und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben. Reicht diese Zeit nicht aus, können so eigene Preiskalkulationen leicht erstellt werden.
Neu ist der vom GBA neu gefasste Leistungsteil im BEMA für Frühkindliche Untersuchung (FU) und Individualprophylaxe (IP). Hier hat der BDIZ EDI - ebenso wie seit 2022 im gesamten Leistungsbereich Parodontologie – Analogziffern gebildet, weil die „alten“ Leistungsziffern der GOZ aus 2012 bzw. 1988 nicht mehr den aktuellen leitlinienbasierten Standard abbilden.
Analog-Tabelle mit Chairside-Leistungen
Infolge der jahrzehntelangen Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes stellt die Analog-Tabelle mit Chairside-Leistungen ein ebenso wichtiges Tool dar. Der BDIZ EDI hat in dieser Tabelle über 200 neue bzw. dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasste Leistungen analogisiert und zudem eine Liste mit Chairside-Leistungen erstellt.
Für den vermehrten Einsatz der Analogabrechnung spricht, dass sie auch ein flexibles Instrument zur laufenden Anpassung der Zahnarzthonorare an die allgemeine Kostenentwicklung bietet. Wie die Analogabrechnung funktioniert wird in der Tabelle Schritt für Schritt erklärt. Die wesentliche Aufgabe besteht darin, faktisch eine neue Gebührenziffer zu schaffen. Dazu gehört deren Leistungsbeschreibung, die auch in der Rechnung entsprechend erscheinen muss. Der BDIZ EDI stützt sich dabei auf eine Entscheidung des BGH vom 13.05.2004 – III ZR 344/03 –.
In der Analog-Tabelle 2026 werden alle Abrechnungsempfehlungen des BDIZ EDI zur Analogberechnung und alle derzeit empfohlenen Chairside-Leistungen aktuell abgebildet.
Einen wesentliche Beitrag zu den Tabellen haben, neben BDIZ EDI-Präsident Christian Berger, Frau Kerstin Salhoff und Prof. Dr. Thomas Ratajczak geleistet. Die beiden Tabellen können im Online-Shop des BDIZ EDI erworben werden Mitglieder erhalten sie kostenlos.